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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Studienabschluss und Zeugnisdokumente

Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben können Ihre Abschlussdokumente erstellt werden. Was hierbei zu beachten ist, ist auf dieser Seite zusammengestellt.

Immatrikulation und Exmatrikulation

Zum Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie an der TUM immatrikuliert sein. Insbesondere müssen Sie also am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit und am Tag des Kolloquiums immatrikuliert sein. Achten Sie also auf eine rechtzeitige Rückmeldung, falls es nicht ausgeschlossen ist, dass Abgabe oder Kolloquium dem nächsten Semester zuzurechnen sein werden. Gemäß APSO gelten Prüfungstermine mit Ausnahme der Abschlussarbeit bis einschließlich der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters als dem Vorsemester zugehörig (unter Termine und Fristen im Studium finden Sie das entsprechende Datum als Enddatum der zweiten Prüfungsperiode). Die Abgabe der Abschlussarbeit muss hingegen spätestens am 31.3., um dem Wintersemester zuzurechnen zu sein, bzw. am 30.9., um dem Sommersemester zuzurechnen zu sein, erfolgen.

Seit 1.10.2019 (WS 2019/20) ist eine Rückwirkung der Exmatrikulation ausgeschlossen. Die Exmatrikulation auf Grund des Bestehens der Abschlussprüfung wird (soweit Sie nicht bereits wegen fehlender Rückmeldung oder auf Antrag exmatrikuliert sind) durch das Fertigstellen der Abschlussdokumente (Sie werden schriftlich benachrichtigt und die Dokumente sind im TUM CST/zentrale Prüfungsangelegenheiten abholbereit) ausgelöst und erfolgt zum Ende des Semesters. Im Einzelfall kann es also bei vorliegender Rückmeldung sein, dass Sie in einem Semester immatrikuliert bleiben, obwohl Ihr Abschlussdatum noch vor Beginn dieses Semesters liegt – dies hat aber keinen inhaltlichen Einfluss auf die Abschlussdokumente, die keine Semesterzahl o.Ä. enthalten.

Welche Dokumente werden ausgestellt?

Sie erhalten vom Prüfungsamt die folgenden Dokumente.

  • Urkunde mit dem verliehenen akademischen Grad Bachelor of Science oder Master of Science (Deutsch und Englische Übersetzung)
  • Zeugnis mit Studiengang, Gesamtnote und -prädikat sowie Titel der Abschlussarbeit (Deutsch und Englische Übersetzung)
  • Transcript of Records mit den einzelnen bestandenen Modulen (inklusive je eines Anhangs über bestandene Zusatzleistungen, die ohne Modulbezug aufgeführt werden, sowie eventuell bestandene Auflagen) (zweisprachig)
  • Diploma Supplement mit allgemeinen Informationen zu Studiengang, Universität und Bildungssystem (Englisch)

Studierende im Bachelorstudiengang Physik sowie ab SS 2017 auch Studierende, die in den Masterstudiengängen Physik immatrikuliert sind, erhalten zusätzlich eine

  • Grading-Tabelle in der Gesamtnote und -prädikat in Relation zu den Absolvent(inn)en der vergangenen zwei Jahre gesetzt wird (zweisprachig). Alternativ stehen generische Einstufungstabellen für den Bachelorstudiengang Physik und die Masterstudiengänge Physik auf diesen Seiten zum Download.

Die Grading-Tabelle sowie (seit 19.2.2015) die Anhänge zum Transcript of Records tragen jeweils einen eigenen Seitenkopf und sind separat numeriert. Auf den übrigen Dokumenten wird nicht auf sie verwiesen

Alle Dokumente tragen als Ausstellungsdatum das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, die in den Studiengang eingeht, häufig also das Datum des Bachelor- oder Masterkolloquiums. Fach- oder Hochschulsemester werden nicht angegeben.

Die Ausstellung der Abschlussdokumente dauert in der Regel vier bis sechs Wochen und Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald die Dokumente abgeholt werden können. Sie können sich allerdings, sobald Ihre Dokumente grundsätzlich erstellt werden können (siehe Abschnitte zu den Studiengängen unten), eine Studienabschlussurkunde ausstellen lassen, die Studiengang, zu verleihenden akademischen Grad, sowie Gesamtnote und -prädikat enthält und somit als vorläufiges Zeugnis dienen kann.

Wann werden die Dokumente ausgestellt?

In der Regel werden die Abschlussdokumente erst am Ende des Semesters ausgestellt, in dem die letzte Studien- oder Prüfungsleistung erbracht wurde. Dies ist notwendig, da bis zur Exmatrikulation, die von Amts wegen zum Ende des Semesters erfolgt, grundsätzlich auch nach Erreichen der 180 ECTS-Credits im Bachelor bzw. 120 ECTS-Credits im Masterstudium noch Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können. Somit können sich auch zeugnisrelevante Daten (Gesamtnote, Zeugnisdatum) noch ändern und Einträge auf dem Anhang zum Transcript of Records hinzukommen. Daher kann in der Regel auch keine Studienabschlussurkunde ausgestellt werden.

Ohne Ihr Zutun werden die Abschlussdokumente daher ausgestellt, sobald

  • die Anmeldefrist für die nächste erreichbare Prüfungsperiode des Semesters, in dem Ihre letzte Prüfungs- oder Studienleistung liegt, abgelaufen ist und Sie zu keinen Prüfungsterminen in TUMonline mehr angemeldet sind (d. h. alle Leistungen sind letztgültig) oder
  • Sie exmatrikuliert sind und alle Leistungen in TUMonline letztgültig verbucht sind (Notenschluss ist drei Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters).

Sollten Sie Ihre Abschlussdokumente früher benötigen, so müssen Sie explizit auf die Möglichkeit verzichten, noch studienwirksame Leistungen zu erbringen, die in die Abschlussdokumente eingehen. Für Prüfungs- und Studienleistungen, die nach diesem Zeitpunkt in TUMonline verbucht werden, steht Ihnen dann nur der Einzelleistungsnachweis zur Verfügung. Sie können nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden.

Dazu geben Sie das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben bei Dr. Philipp H. v. Loewenfeld ab – sollten Sie gerade nicht in Garching sein, können Sie das unterschriebene Formular auch per E-Mail schicken. Der Antrag hat keinen Einfluss auf Ihren Immatrikulationsstatus – auch, wenn Sie die vorzeitige Ausstellung der Abschlussdokumente beantragen, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende.

Ihre Abschlussdokumente werden daraufhin vom TUM CST/zentrale Prüfungsangelegenheiten am Campus Garching (Karte im Raumfinder) erstellt. Dort können Sie sich in der Regel unverzüglich eine Studienabschlussurkunde ausstellen lassen. Bei Fertigstellung der Abschlussdokumente werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sie können sich die Abschlussdokumente dann auch per Post zuschicken lassen – vgl. dazu und zu den Öffnungszeiten des TUM CST/zentrale Prüfungsangelegenheiten am Campus Garching die Informationen zu den Abschlussdokumenten beim TUM CST.

Ungeachtet dessen empfiehlt es sich bei Vorliegen entsprechender Förderung, frühzeitig mit dem Amt für Ausbildungsförderung bzgl. BAFöG, eventuellen Stipendiengebern oder Versicherungen Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen abzuklären, bis zu welchem Zeitpunkt die entsprechende Förderung gewährt wird.

Absolventenfeier

Zweimal im Jahr lädt die Fakultät alle neuen Bachelor-, Master- und Promotions-Absolventinnen und -Absolventen mit Angehörigen zur akademischen Feier ein. Die akademischen Feiern finden i.d.R. nach Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (ca. Februar) und im Herbst (ca. November) statt. Sie werden zu der nach Ihrem Abschluss nächsten Absolventenfeier automatisch eingeladen (wir verwenden Ihre TUM-E-Mail-Adresse, welche Sie zumindest als Weiterleitung lebenslang behalten können) und die zum Zeitpunkt des Abschlusses in TUMonline hinterlegte Postadresse).

Auf der Absolventenfeier werden die Abschlussdokumente nicht überreicht. Beachten Sie bezüglich der Abschlussdokumente die anderen Abschnitte weiter oben auf dieser Seite.

Austauschprogramm Physik

Austauschstudierende der TUM erhalten einen Leistungsnachweis über alle erfolgreich an der TUM abgeschlossenen Leistungen. Wie alle Studierenden müssen sie sich in TUMonline zu den Prüfungen anmelden. Ihre Leistungen werden im TUMonline-Konto gesammelt. Sobald alle Prüfungen abgeschlossen und die Ergebnisse letztgültig gesetzt wurden, können die Studierenden den Leistungsnachweis in TUMonline selbst ausdrucken.

TUM schickt von sich aus keine Unterlagen und Nachweise an die Partneruniversität. Mit Unterschrift und Stempel versehene Leistungsnachweise können auf Antrag der/s Studierenden durch das TUM Prüfungsamt geschickt werden.

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