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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics erfolgt zentral beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München mittels Online-Verfahren.

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Ein Studienbeginn ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Ein Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen, da die Module meist im Jahresrhythmus angeboten werden.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener mindestens sechs-semestriger qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang. Über die Qualifikation des Hochschulabschlusses entscheidet die Eignungskommission im Rahmen der Zulassung zum Eignungsverfahren an Hand der erworbenen Kompetenzen - Details hierzu finden Sie weiter unten. Bewerber(innen) aus dem Bachelorstudiengang Physik an der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Die Bewerbung erfolgt in dem üblichen web-unterstützten Verfahren der TUM (Bewerbungsseite der TUM).

Termine des Bewerbungsverfahrens

Bewerbungszeiträume

Studienstart im Wintersemester
1. April bis 31. Mai
Studienstart im Sommersemester
1. September bis 30. November

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zu diesen Terminen muss Ihre Online-Bewerbung inklusive aller zulassungsrelevanten Datei-Uploads fertiggestellt sein.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe
Die Ergebnisse der ersten Stufe des Eignungsverfahrens werden etwa acht Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben (voraussichtlich im Juli/August für das Wintersemester und im Januar/Februar für das Sommersemester).
Zweite Stufe
Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden, können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche sind im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe und werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Einzureichende Dokumente

Die Zulassung erfolgt  auf Basis online hochgeladener Dokumente. Beglaubigte Kopien müssen erst nach der Zulassung für die Einschreibung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass alle zulassungsrelevanten Dokumente hochgeladen werden, da sonst die Bewerbung als nicht vollständig gilt. Dies gilt auch für TUM-interne Bewerbungen!

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, geht aus dem online Bewerbungsprozess hervor.

 Beachten Sie bitte die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Die folgende Liste enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

Lebenslauf
Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Bitte auf Englisch verfassen. Das Dokument kann bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden.
Motivationsschreiben
Die in englischer Sprache verfasste, schriftliche Begründung für die Wahl des gewünschten Masterstudiengangs der TUM soll nicht länger als zwei DIN A4 Seiten sein. In dieser legen Sie dar, warum Sie für den Studiengang geeignet sind (Bezug zu Zulassungsvoraussetzungen), und welche Gründe zur Wahl des Studiengangs an der TUM geführt haben (Interessen, Vorkenntnisse aus dem Bachelor, gewünschte Spezialisierungsfelder). Es muss ein Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang erkennbar sein.
Abschlussdokumente des Bachelor (oder vergleichbarer Abschluss)
Als Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss reichen Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelors ein.
Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) einreichen, sowie das Ihrem Hochschulabschluss zugrunde liegende Curriculum, z.B. der Studienplan oder der entsprechende Auszug aus dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung (ein Link auf die entsprechende Stelle der offiziellen Webseite Ihrer Universität ist ausreichend).
Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens ein Jahr nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen. Beachten Sie dazu auch den Hinweis unter „vorzeitige Zulassung“.
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands gemacht, reichen Sie bitte auch die Curricular-Analyse , und offizielle Beschreibungen aller absolvierten Kurse (Modulhandbuch) ein. Web-Links auf die entsprechenden Stellen der offiziellen Webseite Ihrer Universität sind dazu ausreichend.
Sprachnachweis
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Sprachnachweis. Wenn Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen keine Deutsch-Kenntnisse nachweisen können, beachten Sie bitte bei den Hinweisen auch den Abschnitt "Auflage, integrativ Deutschkenntnisse zu erwerben".
Sonderregeln für einzelne Länder
Für einzelne Länder gelten besondere Bedingungen bezüglich der einzureichenden Dokumente. Sie benötigen keinen GRE für diesen Studiengang.

Für die Immatrikulation müssen Sie außerdem vorlegen:

Krankenversicherung
Einen Nachweis über eine Krankenversicherung.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang "Biomedical Engineering and Medical Physics" sind:

  • Sie haben die Unterlagen vollständig und fristgerecht beim Immatrikulationsamt der TUM eingereicht.
  • Sie haben einen qualifizierten Bachelorabschluss (oder vergleichbaren Abschluss).
    Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit werden Kernmodule verschiedener TUM-Bachelorstudiengänge aus folgender Liste herangezogen.
    Besonders wichtig für die Bewertung sind die Inhalte und der Arbeitsaufwand (work load) aller aufgeführten Module im Vergleich zu denen aus Ihrem Bachelorstudium.
    FächergruppePunkte
    Grundlagen der Experimentalphysik
    (Mechanik, Elektrodynamik, Thermodynamik, Schwingungen, Wellen und Optik)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Chemie
    10
    Fortgeschrittene Experimentalphysik
    (Einführung in Kern-, Teilchen- und Astrophysik, Einführung in die Physik der kondensierten Materie)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Physik
    10
    Grundlagen der Theoretischen Physik
    (Mechanik, Elektrodynamik, Quantenmechanik, Thermodynamik und Statistik)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Physik
    10
    Grundkurs Mathematik
    (Grundlagen der Linearen Algebra, Grundkurs Analysis)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik
    10

    Grundkurs Chemie und Biologie
    (Grundzüge allgemeine, anorganische und organische Chemie, Kernkonzepte der Biochemie sowie Allgemeine Biologie und Physiologie)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Physik und des TUM-Bachelorstudiengangs Bioinformatik

    10

    Absolvierte (Labor-)Praktika im Umfang von mindestens 20 CP 10
  • Wenn festgestellt wurde, dass keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen, werden maximal 60 Punkte (maximal 10 Punkte je Fächergruppe) vergeben. Bei Fehlen eines Teils der gleichwertigen Kompetenzen werden anteilig Punkte abgezogen. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die resultierenden Punkte gehen als Basispunktzahl in das spätere Eignungsverfahren ein.
  • Wer weniger als 30 Punkte erreicht hat, wird nicht zum Eignungsverfahren zugelassen.
  • Haben Sie mit Ihrem qualifizierenden Bachelorabschluss mehr als 30 Punkte erreicht und die nötigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, dann werden Sie zum Eignungsverfahren zugelassen.

Ablauf des Eignungsverfahrens

Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:

  1. In der ersten Stufe bewertet die Kommission Ihre eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 90 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:
    • Fachliche Qualifikation: Die Punktzahl aus der Überprüfung der oben beschriebenen fachlichen Qualifikation wird übernommen. Die Maximalpunktzahl beträgt 60 Punkte.
    • Abschlussnote: Für jede Zehntel-Note, die Ihr Abschluss besser ist als 3,0 wird ein Punkt vergeben (maximal 20 Punkte). Negative Punkte werden nicht vergeben. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 130 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 130 Credits. Bei ausländischen Abschlüssen wird die Note umgerechnet.
    • Das Motivationsschreiben wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird.
    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
    Wenn Sie mehr als 55 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren schon in der ersten Stufe bestanden und Sie werden direkt zugelassen.
    Falls Sie weniger als 45 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
  2. Wenn Sie eine Punktzahl zwischen 45 und 54 erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Sie für den gewählten Studiengang geeignet sind. Neben Ihrer Motivation und Ihrer eigenen Einschätzung werden dabei hauptsächlich fachliche Aspekte geprüft. Die Termine für die Eignungsgespräche werden zusammen mit der Einladung dazu mitgeteilt. Für das Wintersemester werden diese voraussichtlich Ende Juli bis Anfang August stattfinden. 

Vorzeitige Zulassung ohne Bachelorabschluss

Haben Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Zulassung erhalten, wenn Sie mindestens 130 ECTS im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gemäß Fachprüfungs- und Studienordnung (§36 (5)) ist die vorzeitige Zulassung "auf begründeten Antrag" für Studierende möglich, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, der formal und inhaltlich den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie dann spätestens zwei Semester nach Beginn des Masterstudiums nachweisen. Ein Antrag kann überhaupt nur dann begründet sein, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss innerhalb des ersten angestrebten Mastersemesters zumindest theoretisch möglich ist.

Probleme bei einer vorzeitigen Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung garantiert nicht, dass der Abschluss des Bachelorstudiums problemlos mit dem Masterstudium vereinbar ist. Die Annahme des Studienplatzes ist Ihre Entscheidung. Probleme, die aus Konflikten zwischen Masterstudium und Bachelorabschluss entstehen, müssen Sie selbst verantworten.
Ein vorzeitiger Studienbeginn ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Bachelorstudium praktisch abgeschlossen haben, und nur noch die Abschlussdokumente fehlen. Falls noch Leistungen aus dem Bachelorstudium fehlen, ist die Annahme des Studienplatzes meist nicht ratsam. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Bachelorleistungen nicht an der TUM erbringen können.

In TUMonline wird beim Immatrikulationsantrag standardmäßig auch nach den Abschlussdokumenten gefragt. Die Nachreichoption bis Ende 2. Semester wird erst auf "nachzureichen bis ..." gesetzt, wenn der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird. Alle anderen geforderten Dokumente werden aber benötigt.

Die Zulassung gilt auch bei einer erneuten Bewerbung im selben Studiengang zu einem späteren Semester, wenn sich keine maßgeblichen Änderungen an den Entscheidungskriterien für die Zulassung zum Studium ergeben haben.

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