Diese Webseite wird nicht mehr aktualisiert.

Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

de | en

Bachelor-Kolloquien (Gutachter)

Ablaufdetails

(Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:  Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.)

Themensteller, Betreuer

Die Begriffe Themensteller und Betreuer sind wie folgt zu unterscheiden: Der Themensteller ist derjenige (in der Regel Professor /Dozent), unter dessen Namen das Thema in der Datenbank hinterlegt ist. Nur dieser Name taucht auf allen korrelierten Formularen auf. Vielfach wird die intensive Betreuung der Arbeiten in den Lehrstühlen durch eine weitere Person, den (Co-)Betreuer unterstützt. Dieser taucht nicht explizit auf Formularen oder offiziellen Dokumenten auf und ist insbesondere prüfungsrechtlich nicht unterzeichnungsberechtigt. Betreuer können aber in Absprache mit dem jeweiligen Themensteller auch in die Bewertung bzw. die Kolloquien der Arbeiten mit einbezogen werden (siehe auch weiter unten).

Zusammenstellung der Kolloquien (Festlegung der Gutachter)

Nachdem alle Bachelorarbeiten angemeldet sind (etwa Mitte SS), stellt das Studiensekretariat die Kolloquien zusammen. Jeweils zwei Themensteller werden mit ihren Kandidaten zu einem Kolloquium gruppiert. Richtwert für das gesamte Kolloquium sind etwa 4-6 Kandidaten. Die Zusammenstellung der Kolloquien definiert gleichzeitig die Zuständigkeit bei der Begutachtung der Arbeiten: Innerhalb eines Kolloquiums ist ein Themensteller Erstgutachter für die eigenen Kandidaten und Zweitgutachter für die Kandidaten des anderen Themenstellers.

Kolloquiumstermine

Anschließend bittet das Dekanat die beiden Themensteller, den Termin für das Kolloquium abzustimmen und festzulegen. Es liegt auf der Hand, dass dabei auf die individuellen Terminvorstellungen einzelner Kandidaten nur äußerst bedingt bzw. in der Regel gar nicht eingegangen werden kann. Die allgemeinen Daten zu den Kolloquien werden im Internet dargestellt. Themensteller und Studierende finden weitere Informationen zu ihren persönlichen Kolloquiumsterminen im Zugangsbereich für Themensteller bzw. im Zugangsbereich für Studierende (mit TUM-Kennung und zugehörigem Passwort).

Die Kolloquien finden in der Regel im Zeitraum September bis Anfang Oktober statt und somit insbesondere nicht im August (Ferienzeit...). Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei terminlicher Kollision mit einem Auslandsprojekt, wird versucht, ein vorgezogenes Kolloquium zu ermöglichen.   

Vorgezogenes Kolloquium

Hierzu muss im Dekanat für Physik ab Anfang Juni (nicht vorher!) persönlich ein vorgezogenes Kolloquium beantragt werden. Unter anderem sind der Abgabetermin der Arbeit und der Wunschzeitraum für das Kolloquium anzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Grund für den Antrag äußerst kritisch überprüft wird. Insbesondere müssen Auslandsprojekte zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigt sein.

Vor dem Kolloquium: Gutachten und Bewertungsbogen

Sobald eine Arbeit endgültig abgegeben wurde (vgl. Abschnitt "Abgabe der Bachelorarbeit"), haben beide Themensteller bzw. Gutachter über deren Internetzugang Zugriff. Außerdem kann der mit der Arbeit korrelierte Bewertungsbogen heruntergeladen werden. Der Themensteller erstellt das Erstgutachten und bringt den vorbereiteten Bewertungsbogen mit ins Kolloquium. Das Engagement des Zweitgutachters umspannt ein breites Spektrum. Der Bewertungsbogen (form.example) ist eigentlich selbsterklärend. Im Falle eines expliziten Zweitgutachtens empfiehlt sich die Anfertigung ebenfalls im Vorfeld des Kolloquiums. Der Themensteller entscheidet, ob bzw. inwieweit sich die (Co-)Betreuer bei der Erstellung des Gutachtens beteiligen können.

Das Kolloquium

Themensteller und Kandidaten finden sich zum Kolloquiumstermin ein. Die Themensteller bringen die Bewertungsbögen Ihrer Kandidaten mit. Selbstverständlich ist es möglich, weitere Zuhörer, insbesondere die (Co-)Betreuer, einzuladen. Wieder ist es dem Themensteller überlassen, die Betreuer aktiv in die Kolloquien einzubeziehen. Alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für das Kolloquium trifft die Kolloquiumsgruppe selbst.

Im Rahmen dieses Termins werden die Arbeiten sukzessive vorgestellt, verteidigt und diskutiert. Pro Arbeit setzt man etwa 30 Minuten an. Der Studierende hat ca. 15 Minuten Zeit, seine Thesis vorzustellen. Daran schließt sich eine Disputation an, die sich ausgehend vom Thema der Bachelor-Thesis auf das weitere Fachgebiet erstreckt, dem die Arbeit zugehört (FPSO §49a (4)).

Arbeit und Kolloquium werden im Zuge des Termins von den beiden Themensteller auf dem Bewertungsbogen endgültig begutachtet bzw. benotet. Unmittelbar im Anschluss an die Kolloquien gehen die Bewertungsbögen an das Dekanat. Die Noten für Thesis und Kolloquium werden gemäß APSO §18(11) ermittelt und in TUMonline verbucht.

Sobald alle Leistungen (=180 CP) der Bachelorprüfung in TUMonline letztgültig verbucht sind, wird Ihr Abschluss an das Prüfungsamt Garching zwecks Erstellung der Abschlussdokumente gemeldet.

Nach oben