Lehrveranstaltungen sind neben Prüfungen Bausteine von Modulen. Beachten Sie daher, dass Sie Informationen zu den Lehrinhalten und insbesondere zu Prüfungs- und Studienleistungen in der Regel nur auf Modulebene erhalten können (siehe Abschnitt "Zuordnung zu Modulen" oben).
ergänzende Hinweise |
Vorlesungsinhalt ist der Technologieschutz, also der Schutz der technisch-innovativen Leistung (im patentrechtlichen Sinn: der Erfindung). Behandelt werden zunächst die Grundlagen des deutschen und europäischen Patentrechts, also die Erlangung und Durchsetzung von Patenten, ferner die in Deutschland bestehenden Sonderregeln für Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG).
Stoff der Vorlesung ist weiterhin der Schutz von Unternehmensgeheimnissen. Er geht über den Technologieschutz hinaus und wird für Deutschland bis Juni 2018 gesetzlich geregelt werden, weil die EU im Juli 2016 eine Richtlinie zum Schutz von geheimem Know-how in Kraft gesetzt hat, die (auch) Deutschland umsetzen muss.
Teil der Vorlesung sind vier Sonderveranstaltungen:
05.12.16 Besuch des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
12.12.16 Vortrag "Patentverletzungsklage oder Schutzrechtsverwarnung geht ein – Was nun" von Rechtsanwalt Dr. Anton Horn, RAe Heuking Kühn Lüer Wojtek, München/Ddf, - anhand fiktiver Aktenauszüge, die vorher ausgegeben werden
16.01.17 Vortrag "Patentmanagement in der Industrie 20XX" von Patentanwalt Rolf W. Einsele, früher Daimler Chief IP Counsel
23.01.17 Vortrag "Aktuelle Gefährdungslage durch Wirtschaftsspionage fremder Nachrichtendienste" von Michael George, Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) |
Links |
E-Learning-Kurs (z. B. Moodle)
TUMonline-Eintrag
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