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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Matter to Life

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Matter to Life erfolgt über ein zentrales Portal der Max Planck School Matter to Life: https://www.maxplanckschools.de/23875/application

Max Planck School Matter to Life
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Ein Studienbeginn im Masterstudiengang Matter to Life ist nur zum Wintersemester möglich.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener mindestens sechs-semestriger qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang. Über die Qualifikation des Hochschulabschlusses entscheidet die Eignungskommission im Rahmen der Zulassung zum Eignungsverfahren an Hand der erworbenen Kompetenzen. Bewerber(innen) aus dem Bachelorstudiengang Physik an der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Ferner müssen alle Bewerberinnen und Bewerber berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in den Naturwissenschaften durch Absolvierung des GRE (Graduate Record Examinations) Subject Test mit dem Schwerpunkt „Biology“, „Chemistry“, „Mathematics“ oder „Physics“ nachweisen.

Die Bewerbung erfolgt über ein zentrales Portal der Max Planck School Matter to Life.

Termine des Bewerbungsverfahrens

Bewerbungszeiträume

Studienstart im Wintersemester
1. September bis 1. Dezember des Vorjahres

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zu diesen Terminen müssen sowohl Ihre Online-Bewerbung fertiggestellt als auch Ihre Dokumente bei der TUM eingegangen sein.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe
Die Ergebnisse der ersten Stufe des Eignungsverfahrens werden etwa acht Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben.
Zweite und dritte Stufe
Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche sind im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe (August für das Wintersemester, März für das Sommersemester) und werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Einzureichende Dokumente

Das Antragsformular, das Sie am Ende des Online-Bewerbungsprozesses erhalten, enthält eine Liste mit den benötigten Unterlagen. Diese schicken Sie zusammen mit dem unterschriebenen Antragsformular an das Immatrikulationsamt der TUM. Beachten Sie bitte die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Die folgende Liste enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

Lebenslauf
Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Das Dokument kann bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden.
Begründungsschreiben
Die schriftliche Begründung für die Wahl des Masterstudiengangs Matter to Life an der TUM ist von Ihnen selbst in englischer Sprache zu verfassen und soll nicht länger als drei DIN A4 Seiten (6000 Zeichen) sein. In ihr legen Sie dar, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen Sie sich für den Masterstudiengang besonders geeignet halten und welche Forschungsziele Sie im Bereich Matter to Life verfolgen möchten. Beachten Sie die in der ersten Stufe des Eignungsverfahrens definierten Eignungsparameter. Die besondere Eignung und Leistungsbereitschaft ist beispielsweise durch Ausführungen zu studiengangspezifischen Berufsausbildungen, Praktika, Auslandsaufenthalten oder über eine fachgebunden erfolgte Weiterbildung im Bachelorstudium, die über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinaus gegangen ist, zu begründen. Dies ist ggf. durch Anlagen zu belegen.
GRE (Graduate Record Examinations) Subject Test
Der GRE-Subject-Test muss mit einem Schwerpunkt „Biology“, „Chemistry“, „Mathematics“ oder „Physics“ erbracht sein und mit wenigstens 700 Punkten abgeschlossen worden sein. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein.
Abschlussdokumente des Bachelor¹ (oder vergleichbarer Abschluss)
Den Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss müssen Sie als beglaubigte Kopie einreichen.
Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) als beglaubigte Kopie einreichen, sowie das Ihrem Hochschulabschluss zugrunde liegende Curriculum, z.B. der Studienplan oder der entsprechende Auszug aus dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung (ein Link auf die entsprechende Stelle der offiziellen Webseite Ihrer Universität ist ausreichend).
Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen.
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands gemacht, reichen Sie bitte auch die Curricular-Analyse und offizielle Beschreibungen aller absolvierten Kurse (Modulhandbuch) ein. Web-Links auf die entsprechenden Stellen der offiziellen Webseite Ihrer Universität sind dazu ausreichend.
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 120 Credits vor, erfolgt die Bewertung im Rahmen des Eignungsverfahrens auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 120 Credits. Fügen Sie in diesem Fall eine Auflistung dieser Module und Noten bei, wobei Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben schriftlich versichern.
Sprachnachweis
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Sonderregeln für einzelne Länder
Besondere Bedingungen gelten für Ihre Dokumente wenn Sie aus China, Georgien, Iran, Mongolei oder Vietnam kommen.

(¹: Falls Sie den Bachelorstudiengang Physik an der TUM absolviert haben, so liegen diese Unterlagen bereits vor.)

Für die Immatrikulation müssen Sie außerdem vorlegen:

Krankenversicherung
Einen Nachweis über eine Krankenversicherung.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang "Matter to Life" sind:

  • Sie haben die Unterlagen vollständig und fristgerecht beim Immatrikulationsamt der TUM eingereicht.
  • Sie haben im GRE Subject Test mindestens 700 Punkte erreicht.

Nur, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Eignungsverfahren zugelassen. Das Eignungsverfahren wird in drei Stufen durchgeführt.

Erste Stufe des Eignungsverfahrens

In der ersten Stufe bewertet die Kommission Ihre eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 100 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen

  • Fachliche Qualifikation:
    Die Curricular-Analyse erfolgt durch Vergleich der in Ihrem Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen mit folgenden Modulen aus TUM-Bachelorstudiengängen:
    FächergruppePunkte
    Grundlagen der Experimentalphysik
    (Mechanik, Elektrodynamik, Thermodynamik, Schwingungen, Wellen und Optik, Quantenmechanik)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule der TUM-Bachelorstudiengänge Chemie bzw. Biochemie
    10
    Grundkurs Mathematik
    (Grundlagen der Linearen Algebra, Grundkurs Analysis)
    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Chemie
    10

    Grundkurs Chemie
    (Grundzüge allgemeine, anorganische und organische Chemie, Kernkonzepte der Biochemie)
    Maßstab: Das folgende Pflichtmodul des TUM-Bachelorstudiengangs Physik

    10

    Grundkurs Biologie

    (Biochemie, Molekularbiologie, Zellbiologie)

    Maßstab: Die folgenden Pflichtmodule des TUM-Bachelorstudiengangs Bioinformatik

    10

    Wenn festgestellt wurde, dass keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen, werden maximal 40 Punkte (maximal 10 Punkte je Fächergruppe) vergeben. Bei Fehlen eines Teils der gleichwertigen Kompetenzen werden anteilig Punkte abgezogen. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die resultierenden Punkte gehen als Basispunktzahl in das spätere Eignungsverfahren ein.
  • Abschlussnote: Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 120 Credits errechnete Schnitt besser als 3,0 ist, werden 1.5 Punkte vergeben. Die Maximalpunktzahl beträgt 30 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Bei ausländischen Abschlüssen wird die über die bayerische Formel umgerechnete Note herangezogen. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 120 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 120 Credits. Die Bewerber oder Bewerberinnen haben diese im Rahmen des Antrags aufzulisten sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben schriftlich zu versichern. Der Schnitt wird aus benoteten Modulprüfungen im Umfang von 120 Credits errechnet. Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet. Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. Bei der Notenermittlung wird eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
  • Begründungsschreiben wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird. Dabei werden folgende Eignungsparameter zu Grunde gelegt:
    1. Diskussion der Qualifikation in Bezug auf die Anforderungen des Studiengangs und die Zulassungsvoraussetzungen (maximal 15 Punkte),
    2. Diskussion der Ziele im gewählten Studiengang (Masterstudiums Phase); die Bewerber oder Bewerberinnen sollen darlegen, dass sie sich bereits mit dem gewählten Studiengang auseinandergesetzt haben und zumindest eine grobe Auswahl getroffen haben, welche Bereiche aus dem großen Wahlangebot für sie besonders interessant sind (maximal 5 Punkte).
    3. Diskussion möglicher Forschungsziele in der geplanten Promotionsphase im Matter-to-Life Programm, idealerweise in Form eines Kurzproposals (maximal 10 Punkte).
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
Wenn Sie mehr als 70 Punkte erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Auswahlgespräch über Videokonferenz eingeladen.

Zweite Stufe des Eignungsverfahrens (Auswahlgespräch über Videokonferenz)

Der Termin für das Auswahlgespräch wird Ihnen mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Der festgesetzte Termin des Gesprächs ist von Ihnen einzuhalten. Wenn Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Auswahlgespräch verhindert sind, kann auf begründeten Antrag ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn gewährt werden.

Das Gespräch umfasst eine Dauer von 15 Minuten. Der Inhalt des Gesprächs erstreckt sich auf folgende Themenschwerpunkte:

  1. Besondere Leistungsbereitschaft für den Masterstudiengang Matter to Life gemäß der für die Beurteilung des Begründungsschreibens genannten Kriterien (max. 5 Punkte)
  2. Diskussion der Qualifikation in Bezug auf die Anforderungen des Studiengangs und die Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere Erfahrung mit einschlägigen experimentellen und theoretischen Methoden (max 10 Punkte)
  3. Grundwissen aus dem Bereich Matter to Life und Verständnis für die entsprechenden Fragestellungen und Zusammenhänge. Beurteilung anhand der Skizzierung des Lösungsweges für eine exemplarische Problemstellung, beispielsweise anhand des vom Bewerber eingereichten Begründungsschreibens. (max. 10 Punkte)
  4. Kommunikationsvermögen in englischer Sprache (max. 10 Punkte)

Gegenstand können auch die eingereichten Unterlagen sein.

Das Auswahlgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt und auf der Punkteskala von 0 bis 35 bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder. Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden.

Die Gesamtpunktzahl nach der zweiten Stufe ergibt sich mit max. 135 Punkten als Summe der Punkte aus dem Auswahlgespräch sowie der Punkte aus der ersten Stufe (fachliche Qualifikation, Abschlussnote, Begründungsschreiben). Wer 101 oder mehr Punkte erreicht hat, wird in der dritten Stufe des Eignungsverfahrens zu einem persönlichen Eignungsgespräch eingeladen.

Dritte Stufe des Eignungsverfahrens (persönliches Eignungsgespräch)

Der genaue Termin für das persönliche Auswahlgespräch wird von der Eignungskommission nach Rücksprache mit Ihnen festgelegt. Der festgesetzte Termin des Gesprächs ist von Ihnen einzuhalten. Wenn Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Auswahlgespräch verhindert sind, kann auf begründeten Antrag ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn gewährt werden.

Das Gespräch umfasst eine Dauer von 30 Minuten. Sie erhalten mindestens drei Tage vor dem Gespräch einen fachlichen Text zur Verfügung gestellt, über dessen Inhalte bei den Gesprächen diskutiert wird. Der Inhalt des Gesprächs erstreckt sich auf folgende Themenschwerpunkte:

  1. Fähigkeit zur Teilnahme an wissenschaftlichen Diskussionen (max. 15 Punkte)
  2. Fähigkeit zur Reflexion über Forschungsfragen (max. 15 Punkte)
  3. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten (max. 20 Punkte)
  4. Fähigkeit zur Kommunikation / Teamfähigkeit (max. 15 Punkte)

Das Auswahlgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführtund auf der Punkteskala von 0 bis 65 bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder. Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden.

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