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Hinweise zur publikationsbasierten (kumulativen) Dissertation

Da eine publikationsbasierte Dissertation nur schwer mit der Fachkultur in der Physik in Einklang zu bringen ist und daher aktuell einige Nachteile und Unwägbarkeiten mit sich bringt, wird Doktorandinnen und Doktoranden empfohlen, eine klassische Monografie einzureichen.

Neben der klassischen Monografie lässt die Promotionsordnung der TUM in §6 (2) grundsätzlich auch eine zweite Form der Dissertation zu, die "publikationsbasierte Dissertation". Es handelt sich dabei um eine erweiterte Form einer "kumulativen Dissertation". Trotz der Erweiterung der reinen kumulativen Dissertation (bloßes Zusammenheften mehrerer bereits publizierter Artikel) zu einer publikationsbasierten Dissertation, bei der die bereits publizierten Artikel in einem übergreifenden Teil eingebunden werden müssen, bleiben viele Probleme der kumulativen Dissertation bestehen. Die in Anhang 6 der PromO spezifizierten Anforderungen stützen sich leider auf unzureichend definierte und insbesondere für unabhängige Gutachterinnen und Gutachter kaum überprüfbare Begriffe (federführend, Erstautor(in), …) oder enthalten Vorgaben (Seitenzahl, Anzahl von Publikationen, …), die der Fachkultur in der Physik nicht entsprechen. Die Fakultät würde im Falle einer publikationsbasierten Dissertation auf die geforderte Gleichwertigkeit zu einer Dissertation nach §6 (1) PromO (Monografie) besonderen Wert legen. Dies bedeutet insbesondere, dass "die Dissertation […] die Befähigung des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu klarer Darstellung ihrer Ergebnisse nachweisen" (§6 (1) S. 1 PromO) muss. Das Kollegium wird dies insbesondere im Rahmen der Annahme der Dissertation ("Rundlauf") überprüfen. Durch die explizite Forderung nach einem Einleitungs- und Methodenteil, einem themenübergreifenden Diskussionsteil und Reflexion zur bestehenden Literatur (auf demselben Niveau wie bei Monografien) wird erwartet, dass eine publikationsbasierte Dissertation sich im schriftlichen Teil vor den kumulativ eingebundenen Publikationen nicht wesentlich von einer Dissertation nach §6 (1) PromO unterscheidet. Die publikationsbasierte Dissertation hat mithin keine Vorteile gegenüber der klassischen Monografie, da lediglich zusätzlicher Aufwand für die/den Doktorandin/en entsteht.

Eine Monografie schließt dabei natürlich nicht aus, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse bereits teilweise in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, wie dies in der Physik üblich ist (vgl. dazu etwa die Empfehlung der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) "Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik"). Insbesondere sind Vorveröffentlichungen gemäß PromO völlig unabhängig von der Form der eingereichten Dissertation immer anzuzeigen. Die eben genannten Empfehlungen der KFP bestätigen auch die Haltung der Fakultät, dass kumulative Dissertationen nicht der Fachkultur entsprechen, und führen aus: "In der Regel müssen die wesentlichen Ergebnisse aus der Qualifizierungsphase aber - auch wenn sie schon in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden - nochmals in einer eigenen Qualifikationsschrift zusammengestellt werden." Als Ausnahme von dieser Regel werden nur Habilitationsschriften genannt.

Es wird daher Doktorandinnen und Doktoranden nicht empfohlen, eine publikationsbasierte Dissertation einzureichen.

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