Neues TUM-GS-Statut mit reduziertem Pflichtprogramm
Zum 1.9.2013 ist das neuen Statut der TUM-GS in Kraft getreten. Dies bereitet die automatische Mitgliedschaft von Doktorand(inn)en, die nach 1.1.2014 den Antrag auf Eintrag in die Promotionsliste stellen, vor – für andere Doktorand(inn)en bleibt die Mitgliedschaft freiwillig.
Dabei wurden einige bisher als verpflichtend vorgeschriebene Elemente des Qualifizierungsprogramms als optional deklariert.
- Das Abschlusseminar entfällt.
- Die überfachlichen Kursangebote in den Bereichen u.a. Führung und Verantwortung, Qualität und Ethik, Lehrkompetenzen, Unternehmerisches Handeln oder Scientific Paper Writing sind nicht mehr verpflichtend, werden aber weiterhin angeboten und die TUM-GS empfiehlt allen Doktorand(inn)en, diese Qualifizierungs-Chancen zu ergreifen.
- Die Internationalisierungsphase muss nicht mehr zwingend nachgewiesen werden, wird aber unverändert mit dem Internationalisierungsgutschein in Höhe von bis zu 1600€ gefördert.