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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Coronavirus: Aktuelles zu Studium, Lehre und Prüfungen

Archiv - ältere Mitteilungen

Schriftliche Prüfungen GOP2 zum SS2020 (PH2/AN2/TH1) (Stand: 24.06.2020)

Zu den Prüfungen der GOP2 im Anschluss an das SS2020 erfolgt keine Pflichtanmeldung. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen ist freiwillig. Wer sich zur Prüfung meldet, unterzieht sich allerdings der GOP-Regelung.

Die nächste Pflichtanmeldung zu Prüfungen der GOP2 findet voraussichtlich im SS2021 statt und wird alle Studierenden betreffen, die sich zum Anmeldezeitpunkt (noch) im Studium befinden und die entsprechenden Prüfungen noch nicht absolviert haben.

Die grundsätzlichen Punkte für die Teilnahme an Präsenzprüfungen während der CoViD-19-Pandemie sind der entsprechenden Informationsseite der TUM zu entnehmen. Bitte melden Sie sich nur zur Prüfung an, wenn Sie die Prüfung verbindlich auch nach Lektüre der Informationen ablegen werden

Physikalisches Anfängerpraktikum (im Physik-Bachelor) (Stand: 04.06.2020)

Das physikalische Anfängerpraktikum (im Physik-Bachelor) ist während der Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 definitiv nicht mehr möglich.
Ein Blockpraktikum (Teil 2) in der vorlesungsfreien Zeit ist aber weiterhin geplant.

Neuansetzung Prüfungen TH4 (Stand: 11.05.2020)

Siehe gesonderte Organisationsseite.

Nachholung von Prüfung (Stand: 16.05.2020)

16.05.2020:

Die Anmeldung zu den Nachholterminen der GOP aus dem WS 2019/20 ist über TUMonline möglich (jeweils bis ca. eine Woche vor dem Termin). Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise zur Teilnahme an schriftlichen Prüfungen während der CoViD-19-Pandemie.

MA9201 Mathematik für Physiker 1 (Lineare Algebra)
05.06.2020, 08:15, Campus Garching
PH0001 Experimentalphysik 1
08.06.2020, 08:15, Campus Garching
MA9202 Prüfung zu Mathematik für Physiker 2 (Analysis 1)
12.06.2020, 10:45, Campus Garching

10.05.2020: Die TUM-Handreichungen zur Durchführung von mündlichen und schriftlichen Präsenzprüfungen während der CoViD-19-Pandemie unter Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nun fertiggestellt. Damit können die Fakultäten beginnen, die ausgefallenen Wiederholungsprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20 zu terminieren, die zeitnah während des Sommersemesters nachgeholt werden sollen.

Die grundsätzlichen Punkte für die Teilnahme an Präsenzprüfungen während der CoViD-19-Pandemie sind der entsprechenden Informationsseite der TUM zu entnehmen. Bitte melden Sie sich nur zur Prüfung an, wenn Sie die Prüfung verbindlich auch nach Lektüre der Informationen ablegen werden.

Die Fakultät für Physik plant folgendes Vorgehen:

Schriftliche Prüfungen GOP1 (PH1/AN1/LA)

Drei Prüfungstermine in den „Pfingstwochen“ – voraussichtlich Fr. (5.6.), Mo. (8.6.) und Fr. (12.6).

Die Anmeldung zu diesen Prüfungen ist freiwillig. Wer sich zur Prüfung meldet, unterzieht sich allerdings der GOP-Regelung. Alle anderen Kandidaten der GOP1 werden erst zu den Prüfungen im Anschluss an das WS20/21 pflichtgemeldet. Das (virtuelle) Vorlesungsgeschehen für das zweite Semester wird in der Prüfungszeit etwas heruntergefahren (individuelle Regelung durch die Dozenten) – Nachholmöglichkeit des Stoffes z.B. in der „Overtime SS2020“. Die GOP2 Prüfungen am Ende des SS2020 werden entsprechend etwas später angesetzt.

Die konkrete Anmeldung zu den Prüfungen wird im Laufe der kommenden Woche in TUMonline möglich sein. Wir informieren Sie hierüber nochmals gesondert auf dieser Seite.

Weitere schriftliche Prüfungen

Wir versuchen ebenfalls noch im Juni Termine anzubieten. Auch hier gilt freiwillige Teilnahme via Anmeldung in TUMonline. Alternativ ist auf die nächsten regulären Termine am Ende des WS20/21 zu verweisen.

Mündliche Prüfungen

Wir sind bemüht, die ausgefallenen Prüfungen sukzessive noch im Juni anzubieten. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite bzw. auf dem üblichen Wege via TUMonline.

Studienfortschrittskontrolle

Weiterhin gilt, dass die Studienfortschrittskontrolle im SS2020 ausgesetzt ist. Studierende, die das o.g. Wiederholungsangebot nicht wahrnehmen können oder wollen, werde diesbezüglich also keinen Nachteil erfahren.

30.04.2020: Zur Prüfungsplanung müssen wir Sie weiterhin um Geduld bitten. Erst wenn die zu beachtenden umfangreichen Gesundheitsschutz- und Hygiene-Richtlinien vom Hochschulpräsidium ausgearbeitet wurden, dürfen wieder Prüfungen in Präsenzform stattfinden. Wir stehen in den Startlöchern...

22.04.2020: Gemäß der am 16. April 2020 veröffentlichen Maßnahmen der Staatsregierung im Rahmen der bayerischen Corona-Strategie ist die TUM bestrebt, die Abnahme von Prüfungen auch im Präsenzbetrieb wieder zu ermöglichen. Umsetzungsdetails werden derzeit erarbeitet. Die Fakultät für Physik ist entschlossen, Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, die ausgefallenen Prüfungen so schnell wie möglich nachholen zu können, sobald die Rahmenbedingungen dies zulassen. Rechnen Sie also damit, dass die ersten kleineren mündlichen Prüfungen bereits in 14 Tagen stattfinden könnten. Die Planung der größeren Klausuren wird wohl noch etwas dauern. Wir informieren Sie an dieser Stelle.

Bearbeitung von Abschlussarbeiten (Stand: 30.04.2020)

Mit Ablauf des 20. April 2020 endete der stark eingeschränkte Betrieb unserer Universität. Jedoch gelten weiterhin weitgehende Kontaktbeschränkungen und entscheidende Präventionsmaßnahmen. Im Zuge dieser Lockerungen haben auch unsere Forschungsgruppen wieder erste Aktivitäten aufgenommen. Sollten Sie an der Fortsetzung oder der Aufnahme Ihrer Abschlussarbeit interessiert sein, nehmen Sie bitte mit Ihren Betreuern Kontakt auf, um abzuklären, ob die spezifischen Umstände dies im Einzelfall zulassen. Im Einklang mit den Ausführungen der folgenden Absätze möchten wir an dieser Stelle nochmals explizit festhalten, dass derzeit aber keine allgemeine (prüfungsrechtliche) Verpflichtung besteht, Abschlussarbeiten in Präsenz durchzuführen

Ausgefallene Prüfungen (Stand: 22.04.2020)

Die jüngsten Prüfungsausfälle werden im Hinblick auf die Studienfortschrittskontrolle als nicht von den Studierenden zu vertretender Grund gewertet. Handlungsgrundlage in der Fakultät für Physik ist die Prämisse, dass die Studierenden prüfungsrechtlich durch die Krise keinen Nachteil erfahren sollen.

Insbesondere gilt:

  • Bis zur Ablegung der Wiederholungsprüfungen wird definitiv kein Studierender wg. der GOP-Regelung exmatrikuliert!
  • Die Studienfortschrittskontrolle am Ende des WS19/20 wird ausgesetzt, d.h. kein Studierender wird wegen dieser Regelung exmatrikuliert. Welche Maßnahmen im Einzelfall später zu ergreifen sind, werden wir zu gegebener Zeit, auch im Kontext der konkreten Wiederholungsmöglichkeiten, entscheiden.

Lehrveranstaltungen im SS 2020 (Stand: 19.04.2020)

Der Vorlesungsbetrieb im Sommersemester 2020 startet am Montag, den 20.04.2020. Die Vorlesungszeit wurde formal bis zum 07. August 2020 verlängert, um ggfs. unvorhersehbare Entwicklungen abfangen und bei Bedarf Lehrveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt anbieten zu können - dies hat aber konkret noch keine Auswirkungen. Da bis auf weiteres keine Präsenzlehre in Hörsälen, Seminarräumen oder Laboratorien stattfinden wird, haben Ihre Dozentinnen und Dozenten in den letzten beiden Wochen intensiv daran gearbeitet, Ihnen alternative Online-Angebote bereitzustellen. Melden Sie sich einfach in TUMonline zu Ihren Lehrveranstaltungen an, um Informationen zur konkreten Ausgestaltung zu erhalten (z.B. im Moodle-Kurs oder über die in TUMonline hinterlegten Links). Wir sind zuversichtlich, dass Sie auf diese Weise auch im kommenden Sommersemester ohne allzu große Einschränkungen studieren können.

Veranstaltungen, die zwingend auf eine Präsenz angewiesen sind, wie z.B. Praktika, müssen leider verschoben werden, bis ein Präsenzbetrieb wieder möglich ist. Über den jeweiligen Planungsstand werden wir Sie auf dieser Seite bzw. auch auf den einschlägigen Praktikumsseiten zu gegebener Zeit informieren.

Abgabe von Abschlussarbeiten per Post / Verlängerung Abgabetermin (Stand: 19.04.2020)

Die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten kann aktuell postalisch erfolgen. Beachten Sie dazu die Hinweise auf der entsprechenden Status-Seite (Zugang für Studierende mit laufender Bachelorarbeit oder Zugang für Studierende mit laufender Forschungsphase in einem Physik-Masterstudiengang) und beim Hochladen der digitalen Kopie.

Sollten Sie Ihren Abgabetermin auf Grund dieser Situation nicht einhalten können, wenden Sie sich an studium@ph.tum.de. Sie können davon ausgehen, dass im Bedarfsfall Verlängerungen zumindest um den Zeitraum der „Aussperrungen“ (zusätzlich zum „Standardkontingent“) völlig unproblematisch genehmigt werden.

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