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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Quantum Science & Technology

ACHTUNG! Ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 gibt es neue Punktegrenzen für das Eigungsverfahren, siehe auch Änderungssatzung der FPSO vom 15.12.2022.

Erfahren Sie mehr über die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Quantum Science & Technology und unsere Erwartungen an Sie. Die Bewerbung erfolgt zentral beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München im üblichen Online-Verfahren.

Bose-Einstein-Kondensat. Bild: Christoph Hohmann (MCQST).
Bose-Einstein-Kondensate sind Forschungsgegenstand im Masterstudiengang Quantum Science & Technology. Bild: Christoph Hohmann (MCQST).

Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener mindestens sechs-semestriger qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang. Über die Qualifikation des Hochschulabschlusses entscheidet die Eignungskommission im Rahmen der Zulassung zum Eignungsverfahren an Hand der erworbenen Kompetenzen - Details hierzu finden Sie weiter unten. Bewerber(innen) aus den Bachelorstudiengängen Physik an der LMU oder der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Die Bewerbung erfolgt in dem üblichen web-unterstützten Verfahren der TUM (Bewerbungsseite der TUM).

Termine des Bewerbungsverfahrens

Bewerbungszeiträume

Für einen Studienstart im Wintersemester ist der Bewerbungszeitraum:
1. Januar bis 31. Mai

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zum Ende des Bewerbungszeitraums muss die Online-Bewerbung abgeschickt worden sein.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe
Die Ergebnisse der ersten Stufe des Eignungsverfahrens werden i.d.R. etwa sechs bis acht Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben (voraussichtlich im Juli/August). Ausnahmen: siehe Abschnitt -Frühzeitige Bewerbung bei Visumsproblemen-.
Zweite Stufe
Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche sind im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe und werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Einzureichende Dokumente

Die Zulassung erfolgt auf Basis der online hochgeladenen Dokumente. Beglaubigte Kopien müssen erst nach der Zulassung für die Einschreibung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass alle zulassungsrelevanten Dokumente hochgeladen werden, da sonst die Bewerbung als nicht vollständig gilt. Dies gilt auch für TUM-interne Bewerbungen!

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, geht aus dem online Bewerbungsprozess hervor.

Beachten Sie bitte die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Die folgende Liste enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

Lebenslauf
Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Bitte auf Englisch verfassen. Das Dokument kann bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden.
Begründungsschreiben
Die in englischer Sprache verfasste, schriftliche Begründung für die Wahl des gewünschten Masterstudiengangs soll nicht länger als zwei DIN A4 Seiten sein. In dieser legen Sie dar, warum Sie für den Studiengang geeignet sind (Bezug zu Zulassungsvoraussetzungen), und welche Gründe zur Wahl des Studiengangs geführt haben (Interessen, Vorkenntnisse aus dem Bachelor, gewünschte Spezialisierungsfelder). Es muss ein Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang erkennbar sein.
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Quantenmechanik
Bitte machen Sie bei den hierfür eingereichten Unterlagen deutlich, welche/s Modul/e für den Nachweis eines Moduls Quantenmechanik geprüft werden sollen. Allein das Transkript hochzuladen ist nicht ausreichend.
Abschlussdokumente des Bachelor (oder vergleichbarer Abschluss)
Als Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss reichen Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelors ein.
Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) einreichen, sowie das Ihrem Hochschulabschluss zugrunde liegende Curriculum, z.B. der Studienplan oder der entsprechende Auszug aus dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung (ein Link auf die entsprechende Stelle der offiziellen Webseite Ihrer Universität ist ausreichend).
Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens ein Jahr nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen. Beachten Sie dazu auch den Hinweis unter „vorzeitige Zulassung“.
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands gemacht, reichen Sie bitte auch die Curricular-Analyse und offizielle Beschreibungen aller absolvierten Kurse (Modulhandbuch) ein. Web-Links auf die entsprechenden Stellen der offiziellen Webseite Ihrer Universität sind dazu ausreichend.
Sprachnachweis
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Sprachnachweis. Wenn Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen keine Deutsch-Kenntnisse nachweisen können, beachten Sie bitte bei den Hinweisen auch den Abschnitt "Auflage, integrativ Deutschkenntnisse zu erwerben".
Sonderregeln für einzelne Länder
Besondere Bedingungen gelten für Ihre Dokumente wenn Sie aus China, Georgien, Iran, Mongolei oder Vietnam kommen. Sie benötigen keinen GRE für diesen Studiengang.

Für die Immatrikulation müssen Sie außerdem vorlegen:

Krankenversicherung
Einen Nachweis über eine Krankenversicherung.

Zulassungsvoraussetzungen

ACHTUNG! Ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 gibt es neue Punktegrenzen für das Eigungsverfahren, siehe auch Änderungssatzung der FPSO vom 15.12.2022.

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang "Quantum Science & Technology" sind:

Ablauf des Eignungsverfahrens

ACHTUNG! Ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 gibt es neue Punktegrenzen für das Eigungsverfahren, siehe auch Änderungssatzung der FPSO vom 15.12.2022.

Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:

  1. In der ersten Stufe bewertet die Kommission Ihre eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 200 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:
    • Fachliche Qualifikation: Die Punktzahl aus der Überprüfung der oben beschriebenen fachlichen Qualifikation wird übernommen. Die Maximalpunktzahl beträgt 120 Punkte.
    • Abschlussnote: Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 130 Credits errechnete Schnitt besser als 3,0 ist, werden zwei Punkte vergeben. Die Maximalpunktezahl beträgt 40 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Bei ausländischen Abschlüssen wird die über die bayerische Formel umgerechnete Note herangezogen. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 130 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 130 Credits.
    • Das Begründungsschreiben wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 40 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird. Der Inhalt des Begründungsschreibens wird nach folgenden Kriterien bewertet:
      1. Diskussion Ihrer Qualifikation in Bezug auf die Anforderungen des Studiengangs (max. 20 Punkte),
      2. Diskussion Ihrer Ziele im gewählten Studiengang; Sie sollen darlegen, dass Sie sich bereits mit dem gewählten Studiengang auseinandergesetzt haben und zumindest eine grobe Auswahl getroffen haben, welche Bereiche aus dem großen Wahlangebot für Sie besonders interessant sind, um Ihre Ziele zu realisieren (max. 20 Punkte).
    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
    Wenn Sie mindestens 160 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren schon in der ersten Stufe bestanden und Sie werden direkt zugelassen.
    Falls Sie weniger als 137 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
  2. Wenn Sie eine Punktzahl zwischen 137 und 159 erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Sie für den gewählten Studiengang geeignet sind. Neben Ihrer Motivation und Ihrer eigenen Einschätzung werden dabei hauptsächlich fachliche Aspekte geprüft. Die Termine für die Eignungsgespräche werden zusammen mit der Einladung dazu mitgeteilt und voraussichtlich Ende Juli bis Anfang August stattfinden.

Vorzeitige Zulassung ohne Bachelorabschluss

Haben Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Zulassung erhalten, wenn Sie mindestens 130 ECTS im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gemäß Fachprüfungs- und Studienordnung (§36 (5)) ist die vorzeitige Zulassung "auf begründeten Antrag" für Studierende möglich, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, der formal und inhaltlich den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie dann spätestens zwei Semester nach Beginn des Masterstudiums nachweisen. Ein Antrag kann überhaupt nur dann begründet sein, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss innerhalb des ersten angestrebten Mastersemesters zumindest theoretisch möglich ist.

Probleme bei einer vorzeitigen Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung garantiert nicht, dass der Abschluss des Bachelorstudiums problemlos mit dem Masterstudium vereinbar ist. Die Annahme des Studienplatzes ist Ihre Entscheidung. Probleme, die aus Konflikten zwischen Masterstudium und Bachelorabschluss entstehen, müssen Sie selbst verantworten.
Ein vorzeitiger Studienbeginn ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Bachelorstudium praktisch abgeschlossen haben, und nur noch die Abschlussdokumente fehlen. Falls noch Leistungen aus dem Bachelorstudium fehlen, ist die Annahme des Studienplatzes meist nicht ratsam. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Bachelorleistungen nicht an der TUM erbringen können.

In TUMonline wird beim Immatrikulationsantrag standardmäßig auch nach den Abschlussdokumenten gefragt. Die Nachreichoption bis Ende 2. Semester wird erst auf "nachzureichen bis ..." gesetzt, wenn der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird. Alle anderen geforderten Dokumente werden aber benötigt.

Die Zulassung gilt auch bei einer erneuten Bewerbung im selben Studiengang zu einem späteren Semester, wenn sich keine maßgeblichen Änderungen an den Entscheidungskriterien für die Zulassung zum Studium ergeben haben.

Frühzeitige Bewerbung bei Visumsproblemen

Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfolgt in der Regel etwa acht Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, d.h. Juli/August. Nach unseren Erfahrungen ist es für einige Länder dann nicht mehr möglich, rechtzeitig zum Beginn der Vorlesungszeit ein Visum zu erhalten. Für den internationalen Studiengang M.Sc. Quantum Science & Technology gibt es daher die Möglichkeit, frühzeitig über eine Zulassung informiert zu werden.

Bewerben Sie sich gleich zu Beginn der Bewerbungsperiode in TUMonline. Wenn bis spätestens 15. März Ihre Bewerbung vollständig ist und Ihre Bewerbungsunterlagen vom Immatrikulationsamt geprüft sind (Status ok für alle geforderten Dokumente, inkl. VPD via uni-assist, wenn Sie diese benötigen; exklusive dem Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Quantenmechanik, welches im Rahmen des Eignungsverfahrens geprüft wird), wird Ihre Bewerbung frühzeitig von der Eignungskommission geprüft. Sie erhalten die Information über die Zulassung voraussichtlich Ende April.

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