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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Automatisierte Verfahren am Physik-Department

Am Physik-Department sind unterschiedliche automatisierte Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Einsatz. Diese Seite gibt einen Überblick über die Verfahren und erlaubt, wo möglich für eingeloggte Benutzer(innen), die Selbstauskunft.

Wir legen besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und setzen verschiedene Verfahren zum Schutz der Daten ein. Soweit möglich stellen wir hier auch die Möglichkeit bereit, einen Datenauszug über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten – teilweise sind diese Systeme aber bewusst nicht mit dem Web-Server verbunden, weshalb es nicht immer über eine Web-Abfrage möglich ist, Auskunftsersuchen zu beantworten. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit an die Verfahrensverantwortlichen, den Datenschutzbevollmächtigten der Physik oder den Datenschutzbeauftragten der TUM wenden, wenn Sie weitere Fragen zu den Verfahren haben.

Mitarbeiter(innen)-Daten auf www.ph.tum.de

Die Mitarbeiter(innen)-Datenbank dient zur Darstellung der Personen auf der Webseite www.ph.tum.de sowie als Referenz für andere Verfahren, wodurch dort die Speicherung personenbezogener Daten reduziert werden kann.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name, Vorname, Anrede, Akad. Grad
  2. Organisationseinheit
  3. Raum
  4. Telefon (dienstlich)
  5. E-Mail-Adresse(n)
  6. Homepage(s)
  7. Funktion(en) am Physik-Department
  8. Sprechzeiten
  9. Zusatzinformationen
  10. Lehrveranstaltungen
  11. Angebote für Abschlussarbeiten
  12. Foto
  13. ORCID-Link
  14. Veröffentlichungen (aus öffentlichem ORCID-Profil)

Betroffene Personen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiter(innen) und Gäste des Physik-Departments, des Walter-Schottky-Instituts, des FRM II, der Fakultäten Mathematik und Informatik und alle Hochschullehrer(inn)en am Physik-Department. Veröffentlicht werden nur Personen aus dem Physik-Department, dem Walter-Schottky-Institut und dem FRM II, die im TUMonline-Webservice enthalten sind, die also in TUMonline ihr Profil für anonyme Besucher(innen) freigegeben haben.

Rechtsgrundlage

Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Internet (insbesondere auf Webservern), die zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Hochschule liegenden Aufgaben grundsätzlich erforderlich sind mit dem Ziel der notwendigen Informationsbereitstellung. (Art. 2 (1, 4-6) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule) Referenz für Personendaten in weiteren Verfahren zum Vollzug der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO), der Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) der Physikstudiengänge, der Promotionsordnung und der Lehrevaluation. (Art. 2 (1) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule)

Löschung der Daten

Nach Ablauf des Mitarbeiter- bzw. Gaststatus. Abweichend davon werden Datensätze von Hochschullehrer(inne)n des Physik-Departments zur internen Dokumentation im Rahmen dieser Funktion und für Referenzzwecke auch nach Ablauf des Mitarbeiterstatus weiter gespeichert, aber aus der öffentlichen Anzeige ausgenommen. Diese Datensätze werden gelöscht, wenn keine Referenzen aus den anderen Verfahren mehr bestehen, frühestens aber fünf Jahre nach Ablauf des Mitarbeiterstatus.

Verantwortliche(r)/Kontakt

Photo von Dr. rer. nat. Philipp Höffer von Loewenfeld.

Sprechstunde
Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin.
Kontakt
048 +49 89 289-12344 phvl@tum.de

Studierendenkartei für Physik-Studiengänge

Um die Verwaltung der Physik-Studiengänge und die Evaluation der Lehre darin zu ermöglichen, werden die Daten der aktiven Studierenden gespeichert. Dadurch, dass die anderen studienbezogenen Verfahren hierauf verweisen können, müssen die Daten nicht mehrfach vorgehalten werden.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name, Vorname, Anrede des/r Studierenden
  2. TUM-Kennung
  3. Matrikelnummer
  4. Studiengang/Studiengänge, Fachsemester
  5. E-Mail-Adresse
  6. Adresse
  7. Geburtsdatum
  8. Nationalität

Betroffene Personen

Studierende
Studierende der Physik

Rechtsgrundlage

Referenz für Studierendendaten der in Abschnitt 5a genannten Verfahren zum Vollzug der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie der Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) der Physikstudiengänge und der Lehrevaluation. (Art. 2 (1) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule)

Löschung der Daten

Ein Eintrag wird unverzüglich nach Ablauf des Studierendenstatus in TUMonline/dem angeschlossenen Verzeichnis gelöscht.

Verantwortliche(r)/Kontakt

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Sprechstunde
Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin.
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Veranstaltungsanmeldung (bis WS 2020/1)

In dem Registrierungssystem konnten sich Studierende und Mitarbeiter(innen) bis WS 2020/1 zu Veranstaltungen, die darüber verwaltet wurden, anmelden. Insbesondere erfolgte die Anmeldung zu verschiedenen physikalischen Praktika über das System. Ab SS 2021 erfolgt die Anmeldung zu den physikalischen Praktika über TUMonline-Anmeldeverfahren.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name, Vorname, Anrede
  2. Veranstaltung und ggf. Semester
  3. E-Mail-Adresse
  4. Informationen zur Team-Bildung
  5. interne Zusatzinformationen (Matrikel, Studiengang)
  6. Sicherheitsbelehrung
  7. Versuchseinteilung

Betroffene Personen

Studierende
Studierende der TUM, die sich zu einer über das System verwalteten Veranstaltung anmelden – insbesondere Studierende der Physik und anderer Fakultäten, die ein physikalisches Praktikum absolvieren.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiter(innen) der TUM, die sich zu einer über das System verwalteten Veranstaltung anmelden.

Rechtsgrundlage

Vorbereitung und organisatorische Abwicklung von Veranstaltungen (insbesondere Praktika). Einwilligung zur Datenspeicherung bei der Anmeldung (Art. 15 (1) Nr. 2 BayDSG), soweit nicht zum Vollzug der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie der Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) erforderlich (Art. 2 (1) Bayer. Hoch-schulgesetz: Aufgaben der Hochschule).

Löschung der Daten

Für Praktika, bei denen in TUMonline nur aggregierte Daten („Bestanden/Nicht Bestanden“) gespeichert und damit archiviert werden, werden die Anmeldedaten (Kennung, Name, Veranstaltung) entsprechend der durch das Staatsministerium empfohlenen Verwaltungspraxis als Teil des reduzierten Prüfungsvorgangs dreißig Jahre nach Abschluss der Veranstaltung gelöscht.<br>Die weiteren Daten zu diesen Praktika sowie alle Daten zu anderen Veranstaltungen werden spätestens ein Jahr nach der Veranstaltung gelöscht.

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Sprechstunde
Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin.
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Verwaltung von Abschlussarbeiten in Physik-Studiengängen

Die Verwaltung der Abschlussarbeiten in den Physik-Studiengängen erfolgt durch eine spezifisch für diesen Zweck erstellte Software. Durch den direkten Zugriff alller Beteiligten wird eine effiziente und schnelle Bearbeitung des Prüfungsverfahrens erreicht.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name, Vorname, Matrikel, TUM-Kennung des/r Studierenden
  2. Studiengang
  3. Themensteller(in)
  4. betreuende Organisationseinheit
  5. (Arbeits-)Titel in Deutsch und Englisch
  6. Zweitgutachter(in)
  7. prüfungsrelevante Daten (Beginn, Anmeldung, Abgabe, Verlängerung, Abbruch, Kolloquium)
  8. Noten aus den Gutachten
  9. Noten auf das Kolloquium
  10. weitere betreuende Personen
  11. PDF-Fassung der Arbeit
  12. PDF-Versionen der Gutachten

Betroffene Personen

Studierende
Studierende in APSO-Studiengängen der Physik sowie Austauschstudierende der Physik, die eine Abschlussarbeit anfer­tigen, nach Anmeldung der Abschlussarbeit durch die/den Studierenden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Themensteller(innen), Zweitgutachter(innen) sowie weitere betreuende Personen.
Sonstige
Externe Zweitgutachter(innen).

Rechtsgrundlage

Vollzug der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie der Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) der Physikstudiengänge in Bezug auf die Dokumentation und Begutachtung der Abschlussarbeiten. (Art. 2 (1) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule)

Löschung der Daten

Entsprechend der durch das Staatsministerium empfohlenen Verwaltungspraxis, wird die PDF-Fassung der Arbeit fünf Jahre nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gelöscht, während die übrigen Daten als reduzierter Prüfungsvorgang drei­ßig Jahre nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gelöscht werden, da in TUMonline nur aggregierte Daten (Endnoten, nur Gutachter(innen), die TUM-Mitglieder sind) übertragen und damit archiviert werden können.

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Verwaltung von Abschlussprüfungen in den Physik-Studiengängen

Die Abschlussprüfungsverwaltung und Zeugniskoordination in den Physik-Studiengängen in TUMonline wird durch eine spezifisch für diesen Zweck erstellte Software unterstützt. Durch Automatisierung und den direkten Zugriff aller Beteiligten wird eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Prüfungsverfahren erreicht.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name
  2. Matrikel
  3. Studiengang
  4. Abschlussdatum
  5. E-Mail-Adresse
  6. Adresse
  7. Absolventenfeier
  8. Anzahl der Gäste
  9. verfahrensrelevante Daten (E-Mail-Benachrichtigung, Freigabe an Prüfungsamt, Einladung, Rückmeldung)

Betroffene Personen

Studierende
Studierende in Studiengängen der Physik.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zur Absolventenfeier geladene Gäste (Kollegium).
Sonstige
Zur Absolventenfeier geladene Gäste (Lehrbeauftragte).

Rechtsgrundlage

Vollzug der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie der Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) der Physikstudiengänge in Bezug auf die Ausstellung der Abschlusszeugnisse: Meldung der zu erstellenden Abschlussdo-kumente an das Prüfungsamt (Art. 2 (1) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule); Organisation der Absolventenfeier für die Physik-Studiengänge zur Förderung der Verbindung zu den ehemaligen Studie-renden: Einladung der Absolvent(inn)en. (Art. 2 (5) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule)

Löschung der Daten

Die Adressdaten sowie die Namen werden nach der Absolventenfeier gelöscht, bei Absolvent(inn)en werden Matrikel, Studiengangskennung und Abschlussdatum nach der darauffolgenden Absolventenfeier gelöscht. Bei Absolvent(inn)en werden die Daten außer den Adressdaten aber frühestens nach Abschluss der Zeugniserstellung gelöscht.

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Verwaltung von Promotionen an der Fakultät für Physik

Um die Verwaltung der Promotionen an der Fakultät für Physik zu ermöglichen, werden die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten gespeichert. Für Kandidat(inn)en mit Eintrag in die Promotionsliste nach 1.1.2014 werden die Basisdaten aus DocGS übernommen.

Art der gespeicherten Daten

  1. Name, Vorname, Anrede des/r Kandidaten/in
  2. E-Mail-Adresse
  3. TUM-Kennung
  4. Graduiertenzentrum
  5. (Arbeits-)Titel in Deutsch und Englisch
  6. Promotionsbetreuer(in)
  7. Mentor(in)
  8. weitere Gutachter(innen) bzw. Prüfer(innen)
  9. prüfungsrelevante Daten (Beginn, Eintrag, Mitgliedschaft GS, Einreichung, Prüfung)
  10. Adresse
  11. Geburtsdatum
  12. Nationalität
  13. Vorbildung
  14. Angaben zur Finanzierung
  15. Elemente des Qualifizierungsprogramms

Betroffene Personen

Studierende
Studierende, die auf der Promotionsliste der Fakultät für Physik stehen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiter(innen), die auf der Promotionsliste der Fakultät für Physik stehen, sowie Promotionsbetreuer(innen), Mentor(inn)en und weitere Gutachter(innen) bzw. Prüfer(innen)
Sonstige
Mentor(inn)en sowie weitere Gutachter(innen) bzw. Prüfer(innen)

Rechtsgrundlage

Vollzug der Promotionsordnung der TUM (PromO) sowie des Statuts der TUM Graduate School und der Ordnung des Fakultätsgraduiertenzentrums Physik in Bezug auf die administrative Begleitung des gesamten Promotionsprozesses sowie des Qualifizierungsprogramms der TUM-GS, insbesondere Führen der Promotionsliste (PL). (Art. 2 (1) Bayer. Hochschulgesetz: Aufgaben der Hochschule; Art. 64 Bayer. Hochschulgesetz: Promotion)

Löschung der Daten

Anonymisierung des Datensatzes durch Überschreiben/Löschen von Kennung, Name und Adresse ein Jahr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens.

Verantwortliche(r)/Kontakt

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Sprechstunde
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Kontakt
048 +49 89 289-12344 phvl@tum.de

Erfassung der Lehrtätigkeit von Professor(inn)en

Die Datenbank zur Erfassung der Lehrtätigkeiten dient Dekan(in) und Studiendekan(in) zur Planung und Überprüfung des effizienten Einsatzes des Lehrdeputats.

Art der gespeicherten Daten

  1. Organisationseinheit
  2. Semester
  3. Lehrdeputat (LVS)
  4. Bemerkung
  5. Lehrveranstaltungen

Betroffene Personen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Professor(inn)en und andere lehrverpflichtete Personen des Physik-Departments, die die Erbringung ihrer Lehrverpflichtung an die/den Dekan(in) melden.

Rechtsgrundlage

Unterstützung der/s Dekanin/s und der/s Studiendekanin/s bei der Sicherstellung der Erfüllung der Lehrverpflichtung. (Art. 28 (4) Bayer. Hochschulgesetz: Dekan, Dekanin)

Löschung der Daten

Die Daten werden ein Jahr nach Ausscheiden der lehrverpflichteten Person aus dem Physik-Department durch Überschreiben der TUM-Kennung anonymisiert.

Verantwortliche(r)/Kontakt

Photo von Dr. rer. nat. Philipp Höffer von Loewenfeld.

Sprechstunde
Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin.
Kontakt
048 +49 89 289-12344 phvl@tum.de

Verwaltung von Strahlenschutzdaten

Das Programm unterstützt die Strahlenschutzbeauftragten bei der Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen im Sinne der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Art der gespeicherten Daten

  1. amtliche und nichtamtliche Dosiswerte durch äußere und innere Strahlenexposition
  2. Termine (z.B. (strahlenschutz-)ärztliche Untersuchungen, Strahlenschutzunterweisungen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen)
  3. Personendaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname, Geschlecht, Titel, ...)
  4. Überwachungszeiträume (Eintritt und Austritt in die Strahlenschutzüberwachung)
  5. innerbetriebliche Zuordnung
  6. Messstellen-Personalnummer
  7. Strahlenpass
  8. betriebsinterne Adresse
  9. private Adresse

Betroffene Personen

Studierende
im Rahmen des Studiums strahlenexponierte Personen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beruflich strahlenexponierte Personen

Rechtsgrundlage

Erfüllung der Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten nach der Strahlenschutzverordnung. (§40ff StrlSchV)

Löschung der Daten

Entsprechend §42 StrlSchV werden die Aufzeichnungen so lange aufbewahrt, bis die überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie werden spätestens 100 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person gelöscht.

Verantwortliche(r)/Kontakt

Unterweisungssystem sam

Das Programm ermöglicht die Durchführung und Dokumentation von Schulungen und Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Pflichten des Arbeitgebers bei der Arbeitssicherheit.

Art der gespeicherten Daten

  1. Username
  2. Anrede
  3. Vorname
  4. Nachname
  5. E-Mail
  6. Geburtsdatum
  7. Sprache
  8. Schulung
  9. Durchführungsdatum

Betroffene Personen

Studierende
Studierende an den beteiligten Einrichtungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen

Rechtsgrundlage

Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Löschung der Daten

Entsprechend TRGS 555 Nr. 2.3 (9), § 14 GefStoffV, § 12 ArbSchG, § 4 GUV-R A1 werden die Daten 2 Jahre aufbewahrt.

Verantwortliche(r)/Kontakt

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