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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Rückmeldefrist für das Sommersemester 2020 bis zum 15.2.2020

Für das Weiterstudium im Sommersemester 2020 ist eine Rückmeldung durch Überweisung des Semesterbeitrags bis zum 15.2.2020 erforderlich.

Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.2.2020 rückmelden, werden Sie zum Ende des WS 2019/20 exmatrikuliert.

Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Wintersemester 2019/20 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.

Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im WS 2019/20 ist 31.3.2020) und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 25.04.2020 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020) erbracht sind, gelten als dem Wintersemester 2019/20 zugehörig.

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