Status

Sie sind nicht angemeldet.






Inhalt

Ablauf des Promotionsverfahrens

Das eigentliche Promotionsverfahren beginnt mit der Einreichung der Dissertation. Der Kandidat muss dazu in der Promotionsliste eingetragen sein, wie im Abschnitt Vorbereitung des Promotionsverfahrens beschrieben.

Einreichen der Dissertation

Im Promotionsamt in der Arcisstraße (Frau Stinzel, Tel. 289-22248) müssen fünf Exemplare der Arbeit sowie der komplette Formularsatz (im Dekanat oder im Promotionsamt erhältlich) eingereicht werden. Bitte vorher Termin mit Frau Stinzel vereinbaren. Im Einzelnen sind folgende Anlagen erforderlich:

  • fünf gleichlautende Exemplare der Dissertation (DIN A4) gem. §2 Nr. 2 und §6 Abs. 1 der Promotionsordnung mit dem vorgeschriebenen Titelblatt; fest gebunden (keine Klammer-, Spiral- oder Schienenbindung),
  • ein ausgefüllter grüner Bogen,
  • bei Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache als deutsch oder englisch, die Genehmigung des Doktorvaters und Zustimmung des Fachbereichsrates der promotionsführenden Fakultät (in diesem Fall ist auch eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen),
  • die Diplomurkunde,
  • eine beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die Diplomhauptprüfung bzw. des Abschlusszeugnisses (Diplomzeugnisse und Diplomurkunden, die an der TUM erworben wurden, können im Einwohnermeldeamt oder im Immatrikulationsamt in der Arcisstraße beglaubigt werden [Kopie abgeben und Original vorzeigen]),
  • bei ausländischen Hochschulabschlüssen, die Anerkennung der Gleichwertigkeit,
  • eine Zusammenfassung mit Unterschrift des 1. Prüfers (siehe Merkblatt im grünen Bogen),
  • die Erklärung, dass an keiner anderen Universität ein Promotionsverfahren läuft (Anlage 5),
  • falls Teile der Dissertation vorveröffentlicht werden, muss dies umgehend dem Dekan durch ein formloses Schreiben mitgeteilt werden (ein Formular dafür (PDF, 5 KiB) steht auch als Kopiervorlage im Ordner vor dem Dekanat zur Verfügung),
  • ein tabellarischer Lebenslauf (insbesondere über den Bildungsgang) mit Datum und Unterschrift und
  • ein amtliches Führungszeugnis (dieses wird beim Einwohnermeldeamt beantragt und direkt an das Promotionsamt geschickt; beantragen Sie das Führungszeugnis rechtzeitig, aber achten Sie darauf, dass es nicht älter als drei Monate ist. Falls zum Zeitpunkt der Einreichung ein Vertrag mit der TU München besteht, kann auf das Führungszeugnis verzichtet werden. Das Arbeitsverhältnis ist durch eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags nachzuweisen. Eine Beglaubigung kann im Einwohnermeldeamt oder im Immatrikulationsamt in der Arcisstraße erfolgen [Kopie abgeben und Original vorzeigen]).

Die Einreichung kann jederzeit erfolgen, da an unserer Fakultät keine Abhängigkeit vom Fachbereichsrat besteht. Das Promotionsamt schickt die fünf eingereichten Exemplare und die ausgefüllten Formulare an das Dekanat.

Einsetzen der Kommission und Erstellen der Gutachten

Das Dekanat schreibt den Betreuer der Arbeit, der immer der erste Gutachter ist, an und bittet ihn, eine Prüfungskommission vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wird dem Dekan unterbreitet, der sich damit einverstanden erklären kann oder einzelne Änderungen vornimmt. Die Entscheidung des Dekans über die Kommission wird der Kommission und dem Doktoranden schriftlich mitgeteilt. Außerdem erhalten alle Mitglieder der Prüfungskommission je ein Exemplar der Arbeit. Die beteiligten Gutachter werden vom Dekanat aufgefordert, ihre Gutachten einzureichen.

Die Zusammensetzung aller aktuellen Promotionskommissionen hängt vor dem Dekanat öffentlich aus und ist unter laufende Promotionsverfahren zu finden.

Rundlauf (Annahme der Dissertation)

Sobald die Gutachten im Dekanat eingegangen sind, werden Sie allen berechtigten Hochschullehrern zugeschickt. Der Doktorand erhält vom Dekanat die Aufforderung, seinen Rundlauf zu starten. Dabei muss beachtet werden, dass die Gutachten den Hochschullehrern mindestens einen Tag vor Beginn des Rundlaufs vorliegen.

Zum Rundlauf müssen ein Exemplar der Arbeit, der grüne Bogen mit Inhalt und eine Unterschriftenliste im Dekanat abgeholt werden. Die Dissertation gilt als angenommen, wenn eine angemessene Zahl der Hochschullehrer der Fakultät der Arbeit durch ihre Unterschrift zugestimmt hat. Der Rundlauf sollte möglichst bei Professoren beginnen, die sich auf dem Fachgebiet der Dissertation auskennen.

Sämtliche Unterlagen werden nach Beendigung des Rundlaufs wieder im Dekanat abgegeben.

Prüfung

Spätestens zum Zeitpunkt des Rundlaufs sollte der Doktorand mit den Prüfern Prüfungstermin und -raum ausmachen und dem Dekanat mitteilen. Das Dekanat lädt die Prüfer und den Doktoranden schriftlich zur mündlichen Prüfung ein. Die Prüfungstermine hängen auch vor dem Dekanat aus, bzw. sind unter laufende Promotionsverfahren zu finden.

Das Dekanat schickt dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unmittelbar nachdem der Doktorand den Rundlauf beendet hat, den Prüfungsbogen und die weiteren Unterlagen des Kandidaten zu. Der Vorsitzende gibt die Unterlagen und den ausgefüllten Prüfungsbogen direkt nach der Prüfung wieder an das Dekanat zurück. Das Dekanat leitet sämtliche Unterlagen an das Promotionsamt weiter.

Veröffentlichung der Arbeit

Der Doktorand kann sich nun mit dem Promotionsamt oder dem Dekanat in Verbindung setzen um die für die Vervollständigung des Titelblattes noch fehlenden Daten zu erhalten:

  • Tag der Einreichung (Eingangsstempel vom Promotionsbüro auf dem grünen Bogen) sowie
  • Tag der Annahme (Rückgabe der Unterschriftenliste im Dekanat).

Das Titelblatt muss vom Promotionsamt genehmigt werden. Erst dann darf die Arbeit veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung kann auf verschiedene Art erfolgen:

  • Abgabe von 40 gedruckten Pflichtexemplaren im Promotionsamt
  • Verlegen der Arbeit in einem Verlag – im Promotionsamt werden dann benötigt:
    • sechs Pflichtexemplare in gedruckter, gebundener Form,
    • eine Bestätigung der Prüfungskommission darüber, dass sie mit der Veröffentlichung auf diese Weise und die damit verbundene Reduktion der Pflichtexemplare von 40 auf sechs Stück einverstanden ist mit Originalunterschriften und
    • eine Bestätigung des Verlages, aus der hervorgeht, dass die Arbeit bei diesem Verlag verlegt wird und unter welcher ISBN-Nummer dies geschieht.
  • Online-Publikation der Dissertation – im Promotionsamt werden dann benötigt:
    • sechs Pflichtexemplare in gedruckter, gebundener Form und
    • eine Bestätigung der Universitätsbibliothek, aus der hervorgeht, dass die Dissertation im Netz der TU München publiziert wurde (weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der TU-Bibliothek oder per E-Mail an diss@ub.tum.de.

Nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde, kann sich der Doktorand im Promotionsamt eine vorläufige Urkunde über die abgelegte Prüfung ausstellen lassen. Diese darf nur persönlich ausgehändigt werden (bitte mind. drei Tage vor Aushändigung im Promotionsamt anrufen). Damit erhält der Doktorand bereits das Recht, den Doktorgrad zu führen.

Überreichen der Urkunde

Sobald die Promotionsurkunde fertiggestellt ist, wird der Doktorand schriftlich darüber informiert. Die Promotionsurkunde wird im Dekanat überreicht. Jeder Doktorand, der seine Promotion im letzten Jahr an der TU München abgeschlossen hat, wird zum Tag der Physik, der am Ende jeden Sommersemesters stattfindet, eingeladen.