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Verlängerung der Bearbeitungsdauer

§18(6) APSO regelt die grundsätzlichen Modalitäten für die Verlängerung der Bearbeitungsdauer der Thesis. Kann der erste Ablieferungstermin aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so verlängert der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit, wenn der Studierende dies vor dem ersten Ablieferungstermin beantragt und der Themensteller zustimmt.

Umsetzung in der Fakultät für Physik

Der Verlängerungsantrag ist im Dekanat für Physik (Frau Lichtnecker) rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen. Der Antrag ist vom Betreuer der Arbeit zu stellen (zu unterzeichnen). Er ist formlos und enthält im Wesentlichen eine Begründung für die beantragte Verlängerungszeit.

Wichtiger Hinweis: Verlängerungsanträge werden vom Prüfungsausschuss sehr kritisch begutachtet. Eine Ausschöpfung der vollen sechs Wochen wird praktisch nie genehmigt. Verlängerungen in der Größenordnung bis zu zwei Wochen liegen dagegen im Ermessensbereich des Studiensekretariates.