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Nachrichten
- 21.05.2012
Ferienakademie im Sarntal – Bewerbungsschluss am 25.5.2012 - 18.05.2012
Theoretische Physik 4 (Prof. Zacharias): Anmeldung zur Wiederholung am Ende des SS ab sofort möglich. - 16.05.2012
Prüfungsanmeldung Kompakt-Module via TUMonline ab sofort möglich - 08.05.2012
GOP1: Verlaufsstatistik online
Seminare & Kolloquien
- Montag, 21.05.2012, 17:00
Superconducting circuits for quantum information technology - Mittwoch, 23.05.2012, 14:00
Polymere für den Einsatz in der Photovoltaik - Donnerstag, 24.05.2012, 17:00
Probing molecular nanosystems at metal interfaces
Inhalt
Verlängerung der Bearbeitungsdauer
§18(6) APSO regelt die grundsätzlichen Modalitäten für die Verlängerung der Bearbeitungsdauer der Thesis. Kann der erste Ablieferungstermin aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so verlängert der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit, wenn der Studierende dies vor dem ersten Ablieferungstermin beantragt und der Themensteller zustimmt.
Umsetzung in der Fakultät für Physik
Der Verlängerungsantrag ist im Dekanat für Physik (Frau Lichtnecker) rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen. Der Antrag ist vom Betreuer der Arbeit zu stellen (zu unterzeichnen). Er ist formlos und enthält im Wesentlichen eine Begründung für die beantragte Verlängerungszeit.
Wichtiger Hinweis: Verlängerungsanträge werden vom Prüfungsausschuss sehr kritisch begutachtet. Eine Ausschöpfung der vollen sechs Wochen wird praktisch nie genehmigt. Verlängerungen in der Größenordnung bis zu zwei Wochen liegen dagegen im Ermessensbereich des Studiensekretariates.




