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Inhalt

Bachelor-Kolloquien: Ablaufdetails

(Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:  Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.)

Themensteller, Betreuer

Die Begriffe Themensteller und Betreuer sind wie folgt zu unterscheiden: Der Themensteller ist derjenige (in der Regel Professor /Dozent), unter dessen Namen das Thema in der Datenbank hinterlegt ist. Nur dieser Name taucht auf allen korrelierten Formularen auf. Vielfach wird die intensive Betreuung der Arbeiten in den Lehrstühlen durch eine weitere Person, den (Co-)Betreuer unterstützt. Dieser taucht nicht explizit auf Formularen oder offiziellen Dokumenten auf und ist insbesondere prüfungsrechtlich nicht unterzeichnungsberechtigt. Betreuer können aber in Absprache mit dem jeweiligen Themensteller auch in die Bewertung bzw. die Kolloquien der Arbeiten mit einbezogen werden (siehe auch weiter unten).

Zusammenstellung der Kolloquien

Nachdem alle Arbeiten angemeldet sind (etwa Mitte SS), stellt das Studiensekretariat die Kolloquien zusammen. Jeweils zwei Themensteller werden mit ihren Kandidaten zu einem Kolloquium gruppiert. Richtwert für das gesamte Kolloquium sind etwa 4-6 Kandidaten. Anschließend bittet das Dekanat die beiden Themensteller, den Termin für das Kolloquium festzulegen. Die allgemeinen Daten zu den Kolloquien werden im Internet dargestellt. Themensteller und Studierende finden weitere Informationen zu ihren persönlichen Kolloquiumsterminen unter den Rubriken "Zugang Themensteller" bzw. "Zugang Studierende" (mit TUM-Kennung und zugehörigem Passwort).

Vor dem Kolloquium: Begutachtung der Arbeit - Bewertungsbogen

Innerhalb eines Kolloquiums ist ein Themensteller Erstgutachter für die eigenen Kandidaten und Zweitgutachter für die Kandidaten des anderen Themenstellers.

Sobald eine Arbeit endgültig abgegeben wurde (u. a. hochladen der „arbeit.pdf“), haben beide Themensteller über den Internetzugang Zugriff. Außerdem kann der mit der Arbeit korrelierte Bewertungsbogen (form.example) heruntergeladen werden. Der Themensteller erstellt das Erstgutachten und bringt den vorbereiteten Bewertungsbogen mit ins Kolloquium. Das Engagement des Zweitgutachters umspannt ein breites Spektrum. Der Bewertungsbogen (form.example) ist eigentlich selbsterklärend. Im Falle eines expliziten Zweitgutachtens empfiehlt sich die Anfertigung ebenfalls im Vorfeld des Kolloquiums. Der Themensteller entscheidet, ob bzw. inwieweit sich die (Co-)Betreuer bei der Erstellung des Gutachtens beteiligen können.

Das Kolloquium

Themensteller und Kandidaten finden sich zum Kolloquiumstermin ein. Die Themensteller bringen die Bewertungsbögen Ihrer Kandidaten mit. Selbstverständlich ist es möglich, weitere Zuhörer, insbesondere die (Co-)Betreuer, einzuladen. Wieder ist es dem Themensteller überlassen, die Betreuer aktiv in die Kolloquien einzubeziehen. Alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für das Kolloquium trifft die Kolloquiumsgruppe selbst.

Im Rahmen dieses Termins werden die Arbeiten sukzessive vorgestellt, verteidigt und diskutiert. Pro Arbeit setzt man etwa 30 Minuten an. Der Studierende hat ca. 15 Minuten Zeit, seine Bachelor’s Thesis vorzustellen. Daran schließt sich eine Disputation an, die sich ausgehend von dem Thema der Bachelor’s Thesis auf das weitere Fachgebiet erstreckt, dem die Bachelor’s Thesis zugehört (FPSO §49a (4)).

Arbeit und Kolloquium werden im Zuge des Termins von den beiden Themensteller auf dem Bewertungsbogen endgültig begutachtet bzw. benotet. Unmittelbar im Anschluss an die Kolloquien gehen die Bewertungsbögen an das Dekanat. Die Noten für Thesis und Kolloquium werden gemäß §18(11) APSO ermittelt und in TUMonline verbucht.