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Bachelorarbeit – Bachelor's Thesis

Häufige Fragen zur Bachelorarbeit

Der Login beim Themensteller(innen)- oder Studierendenzugang funktioniert nicht.

Verwenden Sie zum Login Ihre TUM-Kennung und das zugehörige Passwort. Die TUM-Kennung hat die Form kv99kvk (ohne @mytum.de). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich an Ihre(n) Benutzerverwalter(in) (Sekretariat) oder den IT-Support.

Können nur Bachelorarbeiten vergeben werden, die in der Angebotsliste stehen?

Die Liste mit dem Themenangebot dient als Orientierung und erster Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme mit potentiellen Themensteller(inne)n. Selbstverständlich kann jede(r) Themensteller(in) zusätzliche oder abgewandelte Themen als Bachelorarbeiten vergeben, die noch nicht in der Liste sind. Diese können von ihr/ihm ergänzt werden oder in ausnahmefällen auch beim Ausdrucken des Anmeldeformulars durch die/den Studierenden ergänzt werden.

Muss die Bachelorarbeit wirklich zum 1. Mai angemeldet werden?

Zu unterscheiden ist der offizielle Arbeitsbeginn, den Ende April/Anfang Mai zu legen empfohlen wird, und die Abgabe des Anmeldeformulars im Dekanat Physik – diese kann bereits vorher erfolgen und sollte möglichst unmittelbar nach Tätigkeitsaufnahme erfolgen.

Ein Zwang, den Arbeitsbeginn der Bachelorarbeit Ende April/Anfang Mai zu legen, besteht grundsätzlich nicht. Es sprechen jedoch triftige Gründe dafür, diesen Arbeitsbeginn zu wählen. Zu beachten sind insbesondere die folgenden.

  • Durch einen Arbeitsbeginn Ende April/Anfang Mai liegt der Abgabetermin Ende Juli, so dass die wegen der kompakten Lehrveranstaltungen freie zweite Hälfte der Vorlesungszeit für die Endphase der Bachelorarbeit genutzt werden kann.
  • Ein späterer Abgabetermin beinhaltet das Problem, dass die Endphase in die Urlaubszeit im August fällt, was Probleme verursachen kann, wenn dort dringender Betreuungsbedarf besteht.
  • Außerdem bleibt so noch Luft, um im Notfall trotz einer Verlängerung der Bearbeitungszeit bei unvorhergesehenen Umständen ein Kolloquium im September abhalten zu können und somit das Weiterstudium nicht zu gefährden.
Welche Formvorschriften gelten für die elektronisch abzugebende Bachelorarbeit?

Bei der Erstellung von Bachelorarbeiten sind kaum Formvorschriften einzuhalten. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass die Gutachter die PDF-Datei anzeigen, lesen und ausdrucken können. Schriften sollten daher eingebettet sein und auf Verschlüsselung sollte verzichtet werden. Die technischen Hinweise der Universitätsbibliothek zur elektronischen Publikation können hilfreich sein. Die erste Seite der PDF-Datei (Deckblatt) muss den Titel der Arbeit und den Verfasser enthalten.

Nach Möglichkeit bitte die Felder für Autor(in) ("Nachname, Vorname") und Titel (der Titel, wie in der Datenbank hinterlegt, wahlweise gefolgt von der Übersetzung abgetrennt durch " / ") in den PDF-Metadaten ausfüllen. Das Formular zum Hochladen zeigt die enthaltenen Metadaten an und bietet die Möglichkeit, die PDF-Datei mit den Standardwerten neu zu erstellen (danach ist unbedingt zu prüfen, ob die neue PDF-Datei vollständig lesbar ist).

Einen Vorschlag für eine LaTeX-Vorlage zum Satz der Abschlussarbeit hat Philipp H. v. Loewenfeld gemacht.

Was ist nach Abgabe der Bachelorarbeit zu beachten?

Um die zügige Erstellung der Abschlussdokumente nicht zu behindern, sollten Sie nach der Abgabe Ihrer Bachelorarbeit prüfen, ob alle Leistungen in TUMonline in Ihrem Studienbaum (Applikation Curricula Support über Studienstatus und dann Klick auf die Studienplanversion 20081) korrekt verbucht sind. Prüfen Sie bitte insbesondere im Fall von Übererfüllung in den Bereichen Proseminar und überfachliche Grundlagen ("soft skills") sowie im Fortgeschrittenenpraktikum, ob Sie mit der automatischen Auswahl, welche Leistungen zugeordnet sind, einverstanden sind. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen unverzüglich an das Studiensekretariat.

Wann bekomme ich mein Zeugnis?

Die letzte Prüfungsleistung ist in der Regel das Bachelorkolloquium. Im Normalfall übermitteln die Gutachter(innen) die Ergebnisse unmittelbar nach dem Kolloquium an das Dekanat, so dass die Leistungen aus Bachelorkolloquium und Bachelorarbeit spätestens am nächsten Tag in TUMonline vorliegen. Sobald alle Leistungen der Bachelorprüfung in TUMonline letztgültig verbucht sind, kann im Prüfungsamt oder im Dekanat Physik ein vorläufiges Zeugnis erstellt werden. Das Prüfungsamt erstellt die Abschlussdokumente und benachrichtigt Sie schriftlich, wenn diese abgeholt werden können.