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Drittversuchsregelung bei GOP

Prüfungsausschuss und Studiendekan haben die in der FPSO definierte  Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) beginnend mit WS 09/10 durch folgende Regelung ergänzt:

  • Betrifft beide Prüfungsteile (erstes/zweites Semester) der GOP.

    Module GOP Teil1 (1.Semester)
    Experimentalphysik 1
    Mathematik für Physiker 1 (Lineare Algebra 1)
    Mathematik für Physiker 2 (Analysis 1)
    Module GOP Teil2 (2.Semester)
    Experimentalphysik 2
    Mathematik für Physiker 3 (Analysis 2)
    Theoretische Physik 1 (Mechanik)
  • Betrifft Kandidaten, die nach Abschluss von Block2  eines GOP-Teils in genau einem Prüfungsfach/Modul durchgefallen sind, und zwar unabhängig davon, ob die beiden anderen Module bestanden wurden, oder ob dafür anerkannte Rücktritte vorliegen. 

  • Diese Kandidaten können innerhalb von ca. 2 Wochen nach "gültig setzen" aller Prüfungen des Block2 beim zuständigen Prüfer eine Nachprüfung (mündlich oder kurzer schriftlicher Test) ablegen.

  • Falls diese Prüfung positiv ausfällt, wird die Wiederholungsprüfung (Block2-Prüfung) des betreffenden Prüfungsfaches/Moduls nachträglich mit 4,0 gewertet.

Die Prüfungen (mündlich oder kurzer schriftlicher Test) werden zentral organisiert. Dabei werden die betroffenen Kandidaten aktiv vom Prüfungsausschuss bzw. vom Prüfer über die Modalitäten informiert. Bitte beachten Sie, dass die Organisation der mündlichen Prüfungen erst nach "gültig setzen" aller drei Prüfungen anlaufen kann! 

Ergänzender Hinweis: Die Drittversuchsregelung beschränkt sich pro GOP Teil auf genau ein Modul. Dies ist insbesondere auch dann zu beachten, wenn die Prüfungen eines GOP Teils wegen anerkannter Rücktritte in unterschiedlichen Prüfungsperioden abgelegt werden.