Status

Sie sind nicht angemeldet.






Inhalt

Krankheitsfall – Attest – Nachholprüfung

Ausführungen nur gültig für Studierende der Physik. Studierende anderer Fakultäten legen Atteste dort vor.

 

Im Krankheitsfall ist für Prüfungstermine der GOP ein ärztliches Attest im Original per Post an den Schriftführer des Prüfungsausschusses (Dr. Dressler) zu senden. Alternativ kann das Attest auch im Dekanat der Fakultät für Physik persönlich abgegeben werden. Der Prüfungsversuch wird nicht gezählt und die betreffende Prüfung ist später im selben Versuch (z. B. „1. Versuch“) nachzuholen.

Bei allen Prüfungen außerhalb der GOP lässt die APSO im Rahmen der Studienfortgangskontrolle beliebig viele Antritte bis zum Prüfungserfolg zu. Krankheitsbedingte Rücktritte sind daher zunächst nicht von Interesse bzw. Atteste werden nicht verbucht. Dennoch wird den Studierenden empfohlen, die Atteste unverzüglich (wird bei Bedarf anhand des Attestdatums festgestellt) beim Arzt einzuholen und zu den privaten Unterlagen zu nehmen, da im Falle des gefährdeten Studienfortschritts (§10 APSO) frühere Atteste beim Prüfungsausschuss geltend gemacht werden können.

Nachholprüfung im Rahmen der GOP

Im Rahmen der GOP (Prüfungen der ersten beiden Semester) erfolgt die Prüfungsanmeldung auch im Falle von Nachholprüfungen immer automatisch. Tritt bei Krankheit (Attestvorlage) der Fall ein, dass nach den Prüfungen des Wiederholungsblockes noch Anrecht auf den ein oder anderen Prüfungsversuch besteht, sind diese im ersten Prüfungsblock des darauffolgenden Studienjahres zu absolvieren. Auch hierzu erfolgt eine automatische Anmeldung. Voraussetzung ist natürlich, dass das Studium nicht zwischenzeitlich durch den Misserfolg in anderen Prüfungsfächern der GOP terminiert wurde (vgl. auch allgemeines Prüfungsschema).

Nachholprüfung außerhalb der GOP

Außerhalb der GOP erfolgt grundsätzlich keine automatische Anmeldung. Man muss sich also auch zu Nachholprüfungen explizit in TUMonline anmelden. Zu beachten ist, dass zu jedem Modul zeitnah nur zwei Prüfungen (Block 1 und Block 2) angeboten werden. Die nächste Prüfungsmöglichkeit in diesem Modul besteht dann erst wieder im darauffolgenden Studienjahr (vgl. auch allgemeines Prüfungsschema).

Wir empfehlen grundsätzlich eine Kopie (GOP) bzw. das Original (nicht GOP) des Attestes zu den eigenen Unterlagen zu nehmen. Falls Sie uns im Rahmen der GOP ein Attest zukommen lassen, ist ein Begleitschreiben mit folgenden Informationen beizulegen:

Name, Vorname, Matrikelnummer, Studienfach, betroffene Prüfungsmodule

In der Regel sind Atteste Ihres Hausarztes ausreichend. Im Wiederholungsfall kann per Prüfungsbescheid ein vertrauensärztliches Attest verpflichtend vorgeschrieben werden.