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BAföG Leistungsnachweis (Formblatt 5)

Für den Vollzug des BAföGs ist grundsätzlich das Studentenwerk München zuständig. Über diese Seiten erhalten Sie auch das aktuelle Formblatt-5 für den Leistungsnachweis.

Dieser Leistungsnachweis ist für alle BAföG Empfänger einmalig zu Beginn des fünften Fachsemesters beim Studentenwerk vorzulegen. Für die Förderung im sechsten Fachsemester (Förderungshöchstdauer) ist dann wieder der Immatrikulationsnachweis ausreichend.

Leistungskriterium

Die exakten Leistungskriterien für die neuen Studiengänge, die nun keine definierten Zwischenprüfungen mehr enthalten, sollen in der anstehenden Novellierung des BAföG konkretisiert werden. Im Vorgriff haben wir für unseren Bachelorstudiengang Physik einen Punktestand von mindestens 80 Credits mit dem Studentenwerk vereinbart.

Vorgangsweise

Sprechen Sie gegen Ende des 4. Semesters mit dem Formblatt bei uns vor. Wir bestätigen Ihnen Ihren aktuellen Punktestand und Sie leiten das ausgefüllte Formular an die Sachbearbeitung des Studentenwerks weiter. Unterzeichnungsberechtigte der Fakultät sind derzeit Frau Lichtnecker (Öffnungszeiten Dekanat) und Herr Dr. Dressler (Sprechstunde).