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Gemeinnützigkeit

Der FF-PhysTUM e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Er ist selbstlos tätig. Mittel des FF-PhysTUM e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Deshalb sind die dem FF-PhysTUM e.V. gezahlten Mitgliederbeiträge und Spenden nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaftssteuern voll steuerlich absetzbar.