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Referent des Studiendekans
James-Franck-Str.
85748 Garching
Tel.: +49 89 289-12344
Fax: +49 89 289-14474
Nachrichten
- 16.05.2012
Prüfungsanmeldung Kompakt-Module via TUMonline ab sofort möglich - 08.05.2012
GOP1: Verlaufsstatistik online - 08.05.2012
BSc: Rankings GOP1 und SEM3 ab sofort verfügbar - 11.04.2012
Organisation Drittversuche WS11/12
Seminare & Kolloquien
- Montag, 21.05.2012, 17:00
Superconducting circuits for quantum information technology - Mittwoch, 23.05.2012, 14:00
Polymere für den Einsatz in der Photovoltaik - Donnerstag, 24.05.2012, 17:00
Probing molecular nanosystems at metal interfaces
Inhalt
Unterstützung der Ausbildungsbedingungen während der Abschlussarbeit aus Studienbeiträgen
Zur Unterstützung der Ausbildungsbedingungen während der Abschlussarbeit sind pro Bachelorarbeit maximal 300 € und pro Diplom- oder Masterarbeit maximal 1000 € vorgesehen. Die Mittel stehen der betreuenden Organisationseinheit in Absprache mit dem Studierenden zweckgebunden für Aufwendungen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen während der jeweiligen Abschlussarbeit zur Verfügung. Dadurch sammeln die Studierenden Erfahrung im Bereich der Projektplanung.
Von dem Geld können durch den Lehrstuhl z. B. Fachmedien (Literatur, Software), PC-Hardware (Desktop, Notebook) oder experimentelle Materialen angeschafft werden. Dabei darf PC-Hardware nur bis zu 70% des Anschaffungspreises aus Studienbeiträgen finanziert werden. Auf die Möglichkeit von Leihlaptops, die im Rahmen von StudiTUM zur Verfügung stehen, sei hingewiesen.
Die Mittel können insbesondere für Reisekosten und Tagungsgebühren (über Auslagenersatz) verwendet werden, wenn der oder dem Studierenden dadurch die Teilnahme an internationalen Tagungen, Konferenzen oder Schulen ermöglicht wird.
Hinweise zum Antrag
Das individuelle Antragsformular kann durch den Studierenden im Abschnitt Antrag & Evaluation ausgedruckt werden. Alternativ steht eine PDF-Version (79 KiB) zur Verfügung. Es ist über den Lehrstuhl an den Referenten des Studiendekans zu senden. Auch im Falle einer externen Abschlussarbeit (etwa an einem Max-Planck-Institut) ist es erforderlich, dass der Antrag durch einen Lehrstuhl des Physik-Departments erfolgt – dies kann etwa der Zweitbetreuer der Arbeit sein oder Kollaborationspartner des Themenstellers.
Die Mittel sind zweckgebunden. Bestellungen müssen über den Lehrstuhl erfolgen. Erworbene Sachen sind dann Eigentum dieses Lehrstuhls, werden gegebenenfalls dort inventarisiert und stehen dort auch künftigen Studenten zur Verfügung. Das Geld darf nur im Sinne einer Verbesserung der Ausbildungsbedingungen während der Abschlussarbeit eingesetzt werden.
Es ist sinnvoll, wenn der Antrag auf Unterstützung möglichst schon zu Beginn der Abschlussarbeit gestellt wird. Mit Ausnahme des Besuchs von Tagungen oder Konferenzen, die auch kurz nach dem Abgabetermin noch möglich und sinnvoll sind, sollen die Mittel frühzeitig spätestens aber bis zur Abgabe der Abschlussarbeit verwendet werden, damit der Student tatsächlich davon profitiert. Insbesondere der Erwerb von PCs und Notebooks sollte in den ersten sechs Monaten einer Diplom- oder Masterarbeit bzw. dem ersten Monat einer Bachelorarbeit stattfinden.
Nicht bezahlt werden können
- Druck der Abschlussarbeit sowie generell Druckerpatronen, Toner, Papier,
- Schreibtische und sonstige Büromöbel,
- Kaffeemaschine o. Ä.,
- Büroartikel,
- MVV-Fahrscheine,
- Telefon- und Handyrechnung oder Internetzugang für zu Hause,
- Dinge, die aus Haushaltsmitteln auch nicht bezahlt werden dürfen.
Grundsätzlich bezahlt und pauschal genehmigt werden
- Fachliteratur,
- wissenschaftliche Software,
- Anschaffung eines PC oder Notebook,
- Auslagenersatz für Reisekosten und Tagungsgebühren,
- Laborausrüstung und Materialien (z. B. Proben oder Chemikalien) zur experimentellen Durchführung der Abschlussarbeit.
In diesen Bereichen kann das Geld von dem Studierenden im Einvernehmen mit dem Betreuer der Arbeit (bzw. dem Antragsteller) grundsätzlich frei eingesetzt werden. Ausgaben die nicht in diese Bereiche fallen müssen von der Studienbeitragskommission im Einzelfall genehmigt werden, wodurch die Bearbeitung des Antrags etwas länger dauern kann.
Evaluation der Maßnahme
Nach Abgabe der Abschlussarbeit findet eine Evaluation statt. Dazu füllt die oder der Studierende das entsprechende Formular im Abschnitt Antrag & Evaluation aus.
Die folgende Tabelle gibt (mit Stand von 19.1.2010) eine Übersicht, wofür die Mittel zur Unterstützung der Abschlussarbeiten verwendet wurden.
| Art der Ausgabe | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Experimentelle Geräte | 18.793,12 € | 13% |
| Experimentelles Material | 13.979,16 € | 9% |
| Fachliteratur | 4.782,96 € | 3% |
| Notebook | 34.378,37 € | 23% |
| PC-Hardware | 31.902,53 € | 22% |
| Software | 441,80 € | 0,3% |
| Konferenzen/Tagungen/Schulen | 43.492,36 € | 29% |
| Summe | 147.770,30 € |




