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Voraussetzungen für eine Promotion und Beginn der Vorbereitung

Wenn Sie sich zu einer Promotion entschließen, sollten Sie bereits die Themenwahl getroffen und einen Doktorvater haben, der Ihre Dissertation betreut. Der erste Schritt ist daher stets, einen geeigneten Professor des Physik-Departments zu finden, der bereit ist, die Promotion zu unterstützen.

Voraussetzungen für die Promotion

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Promotion am Physik-Department der TUM ist, dass das Studium zum Diplomphysiker, M.-Sc. in Physik oder einem vergleichbaren Abschluss mit einem sehr guten Ergebnis (mindestens Note 2,5) abgeschlossen wurde. Für ausländische Bewerber und hervorragende Absolventen einer deutschen Fachhochschule im Studiengang "physikalische Technik" gelten besondere Regelungen.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit auch gemäß §5 (3) der Promotionsordnung der TUM durch wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden. Dazu ist dann ein Antrag beim Fakultätsrat zu stellen.  Der Prüfungsausschuss führt in dessen Auftrag eine entsprechend strenge Evaluierung durch. Wesentliches Kriterium ist, dass die geforderte Veröffentlichung bzw. wissenschaftliche Leistung zu Beginn der Promotion vorliegen muss. Darüber hinaus wird in allen Fällen zusätzlich die Qualität des zugrunde liegenden (internationalen) Studienabschlusses geprüft und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.

Eintrag in die Promotionsliste

Der Eintrag in die Promotionsliste hat zu Beginn der Arbeit an der Dissertation zu erfolgen. Das Formular für den Eintrag in die Promotionsliste (PDF, 29 KiB) befindet sich auch als Kopiervorlage im Ordner vor dem Dekanat. Dieses Formular muss zusammen mit einer Kopie des Diplomzeugnisses bzw. des Anerkennungsbescheides und dem Formular für den Eintrag in TUMonline (PDF, 20 KiB) im Dekanat abgegeben werden.

Nach Prüfung der Promotionsvoraussetzungen wird die Eintragung in die Promotionsliste schriftlich bestätigt.

Hinweis

Die Eröffnung des Promotionsverfahrens im gleichen Semester wie die Eintragung in die Promotionsliste ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Immatrikulation als Promotionsstudent

Nach erfolgtem Eintrag in die Promotionsliste besteht die Möglichkeit, sich an der TUM für sechs Semester zu immatrikulieren. Die Einschreibung kann jederzeit - also auch in den Semesterferien - erfolgen. Details zur Immatrikulation findet man hier.

Mitgliedschaft im Fakultätsgraduiertenzentrum und der TUM-GS

Die TUM-Graduate-School und das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik befinden sich gerade im Aufbau. Sie sollen Doktoranden vielfältige Angebote zur Vernetzung und Qualifizierung bieten. Unabhängig von einer Immatrikulation können Doktoranden Mitglied im FGZ und damit der TUM-GS werden. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt Fakultätsgraduiertenzentrum und TUM-GS.