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Inhalt

Studienablauf

Die Masterstudiengänge gliedern sich in eine Vertiefungs- und eine Forschungsphase von je zwei Semestern Dauer (vgl. Studienplan).
Von Beginn des Masterstudiums an wird jeder Studierende von einem Mentor begleitet, der insbesondere bei der Ausrichtung und Zusammenstellung des individuellen Studienplans berät und unterstützt.

Vertiefungsphase

Wesentliches Element der Vertiefungsphase ist der Katalog der Spezialfachmodule. Die Module des Katalogs entsprechen ausgewählten Kapitel der experimentellen und theoretischen Physik und sind in die vier Schwerpunkte entsprechend der vier Studiengänge gegliedert. Sie spiegeln das wissenschaftliche Profil der Fakultät für Physik wieder und führen inhaltlich bis an die aktuelle Forschung heran.

Vier dieser Module wählen die Studierenden aus dem Schwerpunkt ihres Studiengangs, zwei weitere Module sollen/können aus dem komplementären Angebot gewählt werden. Zusammen mit dem Pflichtmodul theoretische Physik ist so neben der fachlichen Vertiefung auch die Breite der Ausbildung gewährleistet.

Das Modul Proseminar (4 CP) und zumindest vier von sechs Versuchen des Moduls Fortgeschrittenen Praktikum (6 CP) sind thematisch dem Schwerpunkt zugeordnet, wobei diese beiden Module als Studienleistung erbracht werden.

Im nichtphysikalischen Wahlfach werden Verbindungen zu den Nachbarwissenschaften oder den Anwendungen der Physik in den Ingenieurswissenschaften oder der Medizin hergestellt. Hierzu wird vom Prüfungsausschuss ein Katalog möglicher Fächer herausgegeben.

Forschungsphase

Das letzte Jahr des Masterstudiums, die Forschungsphase, bildet eine für das Physikstudium charakteristische Einheit, in der die für den Physiker spezifische Berufsqualifikation erworben wird. Dazu muss eine aktuelle Fragestellung auf dem Gebiet der modernen Physik selbständig bearbeitet werden.

Im dritten Semester erarbeitet man sich zunächst im Rahmen des Masterseminars die notwendigen Fachkenntnisse auf dem aktuellen Niveau der internationalen Forschung. Das Master-Praktikum dient dem Erwerb spezieller experimenteller bzw. theoretischer Fertigkeiten sowie der Konzipierung und Schaffung weiterer Voraussetzungen für die Durchführung des Forschungsprojekts. Dieses wird im vierten Semester im Rahmen der Masterarbeit bearbeitet. In dem abschließenden Master-Kolloquium wird die Masterarbeit verteidigt.