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- Montag, 21.05.2012, 17:00
Superconducting circuits for quantum information technology - Mittwoch, 23.05.2012, 14:00
Polymere für den Einsatz in der Photovoltaik - Donnerstag, 24.05.2012, 17:00
Probing molecular nanosystems at metal interfaces
Inhalt
Eignungsverfahren
Bewerber zu einem der Masterstudiengänge Physik an der TUM müssen ein Eignungsverfahren durchlaufen. Für jeden der vier Studiengänge werden die Eignungsverfahren separat durchgeführt.
Die Details des Eignungsverfahrens sind in Anlage B zur jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung geregelt. Die folgenden Abschnitte bieten eine knappe Zusammenfassung.
Zulassung zum Eignungsverfahren
Damit Sie zum Eignungsverfahren für einen der Masterstudiengänge Physik an der Technischen Universität München zugelassen zu werden können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Unterlagen zur Bewerbung zum Studiengang müssen fristgerecht und vollständig eingereicht sein.
Ausreichende Fachkenntnisse für den gewählten Masterstudiengang müssen vorliegen.
Die Kommission zum Eignungsverfahren prüft auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, ob der Abschluss im Erststudium dem Abschluss im Bachelorstudiengang Physik der Technischen Universität München gleichwertig ist.
Die curriculare Analyse erfolgt dabei nicht durch schematischen Abgleich der Module, sondern auf der Basis von Kompetenzen. Sie orientiert sich an den in der folgenden Tabelle aufgelisteten elementaren Fächergruppen des Bachelorstudiengangs Physik der Technischen Universität München.Fächergruppe Credits
(TUM)Grundlagen der Experimentalphysik
(Mechanik, Elektrodynamik, Optik, Thermodynamik, Atomphysik)34 Fortgeschrittene Experimentalphysik
(Einführung in Kern-, Teilchen und Astrophysik, Einführung in die Physik der kondensierten Materie)16 Grundlagen der Theoretischen Physik
(Mechanik, Elektrodynamik, Quantenmechanik, Thermodynamik und Statistik)34 Grundkurs Mathematik
(Grundlagen der Lineare Algebra, Grundkurs Analysis)32 Laborpraktika 21 Bachelorarbeit
(wissenschaftliche bzw. grundlagen- und methodenorientierte Arbeitsweise)12 Fehlende Kompetenzen werden entsprechend der zum Erwerb nötigen Credits im Bachelorstudiengang Physik der TUM als Fehlpunkte gewertet. Der Erwerb der fehlenden Kompetenzen wird in der Regel im Eignungsverfahren als Auflage von den Bewerbern gefordert.
Hat ein Bewerber mehr als 30 Fehlpunkte (entsprechend einem Semester), gilt sein Bachelorabschluss nicht als qualifizert gemäß FPSO §36. Es erfolgt dann keine Zulassung zum Eignungsverfahren.
Eignungsverfahren
Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:
In der ersten Stufe bewertet die Kommission die eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 100 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:
- Von 60 Eingangspunken werden die bei der obigen Prüfung der Fachkenntnisse ermittelten Fehlpunkte abgezogen.
- Für jede Zehntel-Note, die der Abschluss des Bewerbers besser ist als 3,0 wird ein Zusatzpunkt vergeben (maximal 20 Punkte). Bei ausländischen Abschlüssen wird die mittels bayerischer Formel umgerechnete Note herangezogen.
- Die schriftliche Begründung des Bewerbers wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird.
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
Bewerber, die 66 Punkte erreicht haben, haben das Eignungsverfahren schon in der Stufe 1 bestanden. Unabhängig davon kann die Kommission, sofern aus der fachlichen Prüfung Fehlpunkte vorliegen, als Auflage fordern, dass Grundlagenprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Physik zusätzlich abzulegen sind.
Die übrigen Bewerber werden in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen, in dem festgestellt wird, ob der Bewerber für den gewählten Studiengang geeignet ist. Das Eignungsgespräch wird von zwei Kommissionmitgliedern durchgeführt.




