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Vor der Ausreise

Absprechen des geplanten Studienprogramms

Alle Veranstaltungen, die während des Auslandsaufenthaltes besucht werden sollen, müssen wie im Kapitel zu Anerkennungsfragen beschrieben, vom Prüfungsausschuss abgesegnet werden. Für das Erasmus-Programm gilt das Learning Agreement als Vorlage.

Visum

Das Visum müssen Sie sich in aller Regel vor der Einreise besorgen. Das Bewilligungsverfahren kann u. U. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informationen erhalten Sie bei der entsprechenden Botschaft, z.B. der Diplomatischen Vertretung für die USA.

Beurlaubung

Für die Dauer des Auslandsaufenthalts ist es möglich, sich im Immatrikulationsamt beurlauben zu lassen. Das bedeutet, dass Sie keine Studiengebühren an die Technische Universität München zahlen müssen (der Studentenwerksbeitrag muss trotzdem entrichtet werden). Unter Vorlage einer Bestätigung der Gastuniversität kann eine Beurlaubung für maximal zwei Semester im Immatrikulationsamt beantragt werden. Der Antrag muss in der Regel bis Vorlesungsbeginn, spätestens jedoch bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (nur, wenn früher nicht vorhersehbar) gestellt werden.

Achtung! Das Auslandssemester gilt als Fachsemester, auch wenn Sie sich beurlauben lassen. Schließlich wird davon ausgegangen dass Sie studienrelevante Vorlesungen hören werden. Erst wenn nach dem Auslandsaufenthalt ein Antrag im Immatrikulationsamt gestellt wird, dass keine ausländischen Studienleistungen an der TUM anerkannt werden, zählt das Beurlaubungssemester nicht als Fachsemester. Wenn Sie in dem entsprechenden Auslandssemester auch an der TU Prüfungen schreiben möchten, dürfen Sie sich nicht beurlauben lassen. Sie sollten sich daher im Vorfeld gut überlegen, ob Sie an Prüfungen teilnehmen möchten. Ein Praktikum (im Ausland) anzuhängen wäre eventuell eine gute Alternative.

Krankenversicherung

Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. als Angehöriger in der Familienversicherung der GKV (bis 25 Jahre) versichert, können Sie für einen Auslandsaufenthalt innerhalb der EU ihre europäische Versichertenkarte benutzen. Sollten Sie einen Aufenthalt außerhalb der EU verbringen, müssen Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Auslandskrankenschutz abschließen. Universitäten in Nordamerika haben meistens eine eigene Versicherung, die Sie bezahlen müssen. Da man in der Regel an der TUM immatrikuliert bleibt, ist der Krankenversicherungsschutz in Deutschland Pflicht, so dass Sie auch während des Auslandsaufenthalts, also parallel zu Ihrem privaten Auslandskranken-versicherungsschutz, Ihre Beiträge an die GKV entrichten müssen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, für einen umfassenden Versicherungsschutz vorzusorgen. Vom DAAD gibt es hierfür Informationen und Angebote. Über die Leistungen in den verschiedenen Ländern informiert die Deutsche Verbindungsstelle "Krankenversicherung Ausland" (DVKA).

Wenn Sie privat versichert sind, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines Auslandskrankenversicherungsschutzes. Wichtig ist, dass die Versicherungsleistungen die Mindestanforderungen für die Einschreibung an der Gasthochschule erfüllen (z. B. Zahnarztbesuche). Informieren Sie sich also auch bei der Hochschule im Ausland über die jeweiligen Anforderungen den Krankenversicherungsschutz betreffend.

Ob gesetzlich oder privat versichert, sollten Sie in jedem Fall eine Rücktransportversicherung abschließen, die im Notfall die Kosten für einen Krankentransport nach Deutschland übernimmt.