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Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Gasthochschule muss eine der TU München gleichwertige wissenschaftliche Hochschule sein (z.B. eine ERASMUS- oder TUMexchange-Partneruniversität).
  • Die Leistungen müssen nach Art und Umfang den hiesigen Leistungen gleichwertig sein.

Das Formular "Learning Agreement" (oder Study Programme) soll dazu dienen, vor Abreise an die Gastuniversität so weit wie möglich abgesicherte Vereinbarungen über das Studienvorhaben zu erhalten. Für das ERASMUS Programm müssen Sie dieses Formular einreichen; es wird Ihnen nach der Auswahl an der TUM zugesendet. Die/der Studierende listet nach Absprache mit der TU München und der Gasthochschule alle Lehrveranstaltungen (auch Vorlesungen) auf, die sie/er plant zu besuchen. Hiermit soll die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet werden, wenn die/der Studierende nach Rückkehr einen offiziellen Nachweis (z.B. Transcript of Records) der ausländischen Hochschule vorlegt.

Für den Fall, dass ein gewünschter Kurs ausfällt oder aus einem anderen Grund nicht belegt werden kann, wird auf dem Formular "Changes to original proposed Learning Agreement" wieder mit gegenseitiger Bestätigung ein Ersatzkurs aufgelistet. Es ist häufig der Fall, dass von München aus noch nicht alle Informationen zur Verfügung stehen und manche Dinge erst vor Ort geklärt werden können. Wichtig ist, dass Sie mit der TUM hierüber in Kontakt bleiben.

Für die Anerkennung werden möglichst ausführliche Inhaltsangaben der einzelnen Lehrveranstaltung benötigt. Für alle im genehmigten Studienprogramm enthaltenen Lehrveranstaltungen sollte abgewogen werden, ob und wofür man sie anerkennen lassen möchte.

Wichtig ist, dass Sie vor der Abreise alles bis dahin Mögliche in die Wege leiten!

Auch wenn vielleicht trotz dieses Verfahrens nur wenige Studienleistungen an der TUM angerechnet werden, sollte Sie dies nicht abschrecken. Schließlich gehen Sie nicht ins Ausland, um dort genau das Gleiche zu machen, was Sie auch hier in München hätten machen können.

Studierende im Diplomstudiengang

Anerkennung von Studienleistungen als Zulassungsvorraussetzungen zur DHP II an der TUM werden in den meisten Fällen unbürokratisch anerkannt.

Zuständig für die Anerkennung von Wahlfächern ist Dr. Karl Dressler. Hier finden Sie eine Liste aller bisher anerkannten Wahlfächer.

Alle weiteren benötigten Nachweise auf der Advisorschein-Anlage (Spezialfächer - Sitzschein, Seminare, Praktika) werden auf dem Advisorschein eingetragen und vom Advisor anerkannt. Es empfiehlt sich daher unbedingt, schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt den Advisor zu kontaktieren und das Vorhaben mit ihm abzusprechen. Um im Ausland gehörte prüfungsrelevante Spezialfächer in die Prüfung einfliessen zu lassen, sollten Sie im Vorfeld Ihre gewünschten Prüfer der DHP II kontaktieren.

Studierende im Bachelorstudiengang

Zur Anerkennung von studienbegleitenden Prüfungen durch den Prüfungsausschuss müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorherige Abklärung mit der Studienberatung
  • Nach der Rückkehr von der Gasthochschule stellt der/die Studierende einen Anerkennungsantrag. Dem Antrag müssen möglichst ausführliche Inhaltsangaben der beantragten Lehrveranstaltung und ein Leistungsnachweis beigefügt werden.
  • Der Antrag ist bei Carolin Kölbl abzugeben.

Zuständige Stellen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Um die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der TUM anerkennen zu lassen, müssen Sie nach Rückkehr den folgenden Stellen ihr Transcript of Records oder Record of Study oder sonstige vorhandene Leistungsnachweise vorlegen:

  • Bei Diplom-, und Bachelorstudiengängen Dr. Karl Dressler
  • Bei Masterstudiengängen Dr. Martin Saß
  • In Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, gibt es folgende Zuständigkeiten:
    • bei Lehramtsprüfungen ist der Kultusminister des Bundeslandes, in dem der Bewerber beruflich tätig werden möchte bzw. das Prüfungsamt zuständig; z.B. in Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Salvatorstr. 2, 80333 München, Tel. 0 89/21 86-0

    • bei Uni-Prüfungen und -scheinen wenden Sie sich bitte an
      Dr. Andreas Hauptner (andreas.hauptner@physik.tu-muenchen.de, Tel: 289-14286)