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Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Bachelorstudiengangs Physik

Diese sind in der Fachprüfungsordnung (FPSO) und in Verbindung mit der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM definiert. Rechtsverbindlich ist stets nur die amtlich veröffentlichte Fassung im Dokumenten-Archiv der ZA5 (Rechtsangelegenheiten).

Fakultät

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Regelungen und Festlegungen des Prüfungsausschusses, z. B. zu den Themen "Drittversuche GOP" oder "Mathematik Sonderweg".

TUM

Hochschulrecht