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Nachrichten
- 16.05.2012
Prüfungsanmeldung Kompakt-Module via TUMonline ab sofort möglich - 08.05.2012
GOP1: Verlaufsstatistik online - 08.05.2012
BSc: Rankings GOP1 und SEM3 ab sofort verfügbar - 11.04.2012
Organisation Drittversuche WS11/12
Seminare & Kolloquien
- Montag, 21.05.2012, 17:00
Superconducting circuits for quantum information technology - Mittwoch, 23.05.2012, 14:00
Polymere für den Einsatz in der Photovoltaik - Donnerstag, 24.05.2012, 17:00
Probing molecular nanosystems at metal interfaces
Inhalt
Bewerbung für den Bachelorstudiengang Physik
Die Bewerbung erfolgt mittels Online-Verfahren. Die Online-Bewerbung für den Bachelorstudiengang Physik ist nur zum Wintersemester möglich und muss jeweils bis zum 15. Juli erfolgen. Die zentrale Freischaltung der Online Bewerbung erfolgt ca. Mitte Mai. Jeder Bewerber erhält auch garantiert einen Studienplatz!
Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren vom Zulassungsamt der TUM und nicht von den Fakultäten durchgeführt wird. Detailfragen zum Verfahren adressieren Sie bitte wie folgt:
Technische Anfragen (z. B. Login-Probleme, Fehler bei der Onlinebewerbung, vergessene Passwörter etc.)
sowie Anfragen die nicht eindeutig zugeordnet werden können:
It-support@tum.de
+49 89 289 – 17123
Zuständig: Frau Karmela Vellguth
Fachliche Anfragen (z. B. Fragen zur Onlinebewerbung, zu Bewerbungsfristen und -dokumenten, etc. ):
immatrikulationsamt@zv.tum.de
+49 89 289 – 22245
Zuständig: Frau Nina Grote
Quereinstieg in höhere Fachsemester
Im Bachelorstudiengang Physik findet im ersten Studienjahr die qualifizierende Grundlagen- und Orientierungsprüfung statt. Für Quereinsteiger (von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang an der TUM) in höhere Fachsemester sind diese strikten Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen. Somit ist ein Quereinstieg nur möglich, wenn im bisherigen Studium bereits vergleichbare Prüfungen in vergleichbarem Zeitraum erfolgreich absolviert wurden.
Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, wird potentiellen Quereinsteigern dringend empfohlen, frühzeitig mit dem Schriftführer des Prüfungsausschusses Dr. Karl Dressler zur Abklärung der Modaltäten Kontakt aufzunehmen.
Quereinstieg in das zweite bzw. dritte Fachsemester
Ein Quereinstieg in das zweite bzw. dritte Fachsemester ist generell nur möglich nach einem bzw. zwei Semestern Studium in einem vergleichbaren Studiengang. Zunächst ist der bisherige/aktuelle Studiengang auf drei bzw. sechs dem GOP-Paket vergleichbare Module/Prüfungen zu sondieren. Falls diese vorhanden sind, werden die zugehörigen Prüfungsleistungen als notwendige Bewerbungsvoraussetzung definiert. Andernfalls ist kein Quereinstieg möglich.
Der eigentliche Zulassungsprozess würde dann innerhalb der ersten 14 Tage der Vorlesungszeit erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel sichergestellt, dass/ob die relevanten Prüfungsleistungen vollständig erbracht wurden und ob es überhaupt zum Quereinstieg kommen kann. Falls nicht, kann man auf diese Weise unbeschadet im aktuellen Studiengang verbleiben.
Kandidaten mit positiven Prüfungsergebnissen erhalten vom Prüfungsausschuss nach Vorlage der Leistungsnachweise ein Betätigungsschreiben und können sich u.a. damit über das Online-Verfahren innerhalb des definierten Zeitraums bewerben bzw. immatrikulieren.
Die 26 bzw. 52 ECTS-Punkte der GOP werden anerkannt!
Quereinstieg in Semester vier und höher
Der Quereinstieg in ein höheres Fachsemester erfolgt über das Online-Verfahren . Die globalen Bewerbungsfristen sind einzuhalten. Minimalvoraussetzung für den Wechsel sind auch in diesem Fall die bestandenen Prüfungsleistungen in den GOP Modulen. Weitere Module können prinzipiell anerkannt werden. Grundsätzlich ist den üblichen Bewerbungsunterlagen ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Prüfungsausschusses beizufügen. Bedingt durch das notwendige Anerkennungsprotential erfolgt ein Wechsel im Regelfall aus einem "vergleichbaren Studiengang", so dass die Fachsemesterzahl fortgeschrieben wird.
Bitte beachten Sie bei Wechselabsichten im fortgeschrittenen Studienverlauf, dass der Prüfungsausschuss beim Abgleich von Modulen der Semester 5 und 6 dezidiert auf die fakultäts- und standortspezifischen Schwerpunkte und Kompetenzen achtet, was in vielen Fällen eine Anerkennung ausschließt.




