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- 16.05.2012
Prüfungsanmeldung Kompakt-Module via TUMonline ab sofort möglich - 08.05.2012
GOP1: Verlaufsstatistik online - 08.05.2012
BSc: Rankings GOP1 und SEM3 ab sofort verfügbar - 11.04.2012
Organisation Drittversuche WS11/12
Seminare & Kolloquien
- Montag, 21.05.2012, 17:00
Superconducting circuits for quantum information technology - Mittwoch, 23.05.2012, 14:00
Polymere für den Einsatz in der Photovoltaik - Donnerstag, 24.05.2012, 17:00
Probing molecular nanosystems at metal interfaces
Inhalt
Studienablauf und Prüfungen im Bachelorstudiengang Physik
Der Studiengang ist modularisiert. Jedem Modul ist eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten zugeordnet (vgl. Studienplan), die in etwa die Arbeitsbelastung wiedergibt. Absolviert man ein Modul erfolgreich, erhält man die zugehörige Anzahl an ECTS-Punkten gutgeschrieben. Das Studium ist bestanden, wenn man alle Pflicht- und Wahlpflicht-ECTS-Punkte erworben bzw. die zugehörigen Module „bestanden“ hat.
„Bestehen“ eines Moduls – Prüfungsleistung/Studienleistung
Bei Modulen mit Prüfungsleistung sind am Ende der Vorlesungszeit Prüfungen zu absolvieren (Klausur, mündliche Prüfung, etc.). Diese müssen grundsätzlich bestanden werden, um die assoziierten ECTS-Punkte zu erwerben. Die erzielten Zensuren gehen in die Abschlussnote ein.
Module mit Studienleistung gehen nicht in die Gesamtnote ein. Dennoch müssen auch zum Bestehen dieser Module, und somit zum Erwerb der ECTS-Punkte, gewisse Leistungskriterien erfüllt werden. Dies kann fallweise eine Prüfung im obigen Sinne sein, aber auch die erfolgreiche Durchführung von 10 Versuchen im Rahmen eines Praktikums oder die aktive Teilnahme an einem Seminar. Die Bewertung erfolgt in der Regel nur mit „B“ für bestanden oder „N“ für nicht bestanden. Die spezifische Regelung erfährt man immer zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Module mit Studienleistungen sind in der Spalte "Prüfungen" des Studienplans ausgewiesen.
Prüfungen
Grundsätzlich sind im neuen Bachelor-Master-Studiensystem studienbegleitende Prüfungen vorgesehen. Die Prüfung zu einem Modul findet in den ersten beiden Wochen nach der Vorlesungszeit statt. In den beiden Wochen vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters wird ein Wiederholungstermin angeboten, der bedarfsweise wahrzunehmen ist. Die nächste Prüfungsmöglichkeit würde sich dann erst wieder am Ende des nächsten Studienjahres anbieten.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Gemäß „Eckpunktepapier der TUM zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der TUM“ gilt: Neben der allgemeinen Hochschulreife wird die Qualifikation für das Bachelorstudium durch ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Vorfeld des Studiums bzw. als Instrument der Qualitätssicherung während des Studiums durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) festgestellt. Vorgeschriebene Merkmale der GOP der TUM sind die Meldefiktion für alle Prüfungen des ersten Studienjahres mit einmaliger Wiederholungsmöglichkeit.
Die Fakultät für Physik hat sich für die GOP-Variante entschieden. Anders als beim EFV erhält jeder Bewerber einen Studienplatz, muss aber innerhalb des ersten Studienjahres seine „Eignung beweisen“. Trotz der straffen Regelung, hat sich die GOP in den letzten Jahren bewährt und genießt auch unter den Studierenden, nicht zuletzt aufgrund folgender Kriterien, hohe Akzeptanz:
- Die GOP wird allgemein „fairer“ als das EFV eingeschätzt
- Die Studienerfolgsaussichten betragen bei Bestehen der GOP nahezu 100%
- Ein Misserfolg bzw. die "Nicht-Eignung" für das Studium zeichnet sich frühzeitig ab und erlaubt den betroffenen Studierenden bei insgesamt „überschaubarem Schaden" eine gewissenhafte Neuorientierung
Die Teilnahme an der GOP ist verpflichtend. Die Anmeldung zu den regulären Terminen (Block1 / ggf. Block2) erfolgt automatisch (siehe auch den Abschnitt GOP im Bereich "Studienbetrieb")
Regeln der GOP
Die jeweils drei Prüfungsfächer der ersten beiden Semester unterliegen der strengen Regelung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP).
| Module GOP1 (1.Semester) |
|---|
| Experimentalphysik 1 |
| Mathematik für Physiker 1 (Lineare Algebra 1) |
| Mathematik für Physiker 2 (Analysis 1) |
| Module GOP2 (2.Semester) |
| Experimentalphysik 2 |
| Mathematik für Physiker 3 (Analysis 2) |
| Theoretische Physik 1 (Mechanik) |
Diese Prüfungen müssen in jeweils zwei Versuchen bestanden sein, andernfalls ist das Studium zu beenden. Die Prüfungen sind studienbegleitend, das heißt, der erste Versuch findet unmittelbar nach der Vorlesungszeit statt. Die Wiederholungsprüfung ist am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Es besteht Antrittsverpflichtung. Entsprechend werden alle Studierenden automatisch angemeldet. Bei Nichterscheinen gilt der ensprechende Versuch als nicht bestanden.
Prüfungsausschuss und Studiendekan haben zusätzlich für beide Prüfungsteile der GOP eine Drittversuchsregelung festgelegt: Kandidaten, die nach der Absolvierung der Wiederholungsversuche eines Prüfungsteiles in genau einem Prüfungsfach durchgefallen sind, können zeitnah nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim zuständigen Prüfer eine Nachprüfung (mündlich oder kurzer schriftlicher Test) ablegen. Falls diese Prüfung positiv ausfällt, wird die Wiederholungsprüfung des betreffenden Prüfungsfaches nachträglich mit 4,0 gewertet (Details).
In der GOP beweisen die Studierenden ihre Eignung für das Physikstudium und erwerben einen Grundstock von 60 CP.
Prüfungsverwaltung
Die Prüfungsverwaltung erfolgt im Campus-Management-System TUMonline. Benutzeranleitungen und Dokumentation für Prüfer, Mitarbeiter und Studierende finden sich im MyTUM-Portal.
Leistungsnachweise
können in TUMonline ausgedruckt werden. Für die meisten Zwecke sind diese Ausdrucke ausreichend. Wenn es einmal offizieller sein muss: Beglaubigte Leistungsnachweise gibt es beim Prüfungsamt Garching. Zuständig für die Physik ist:
ZA 1 – Referat 11 – Prüfungsamt
Frau Julia Hekker
Walther-Meißner-Str. 1, Raum: 0928
85748 Garching
Telefon: 089/289-14775
E-Mail: Hekker@zv.tum.de
Studienfortgangskontrolle
Prinzipiell könnte jede Prüfung außerhalb der GOP beliebig oft wiederholt werden (Achtung: bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden). Allerdings muss in jedem Fachsemester eine festgelegte Anzahl an ECTS-Punkten erworben worden sein, was ein gewisses Kontingent an bestandenen Prüfungen erfordert. Die im Rahmen der Studienfortgangskontrolle erforderlichen ECTS-Punkte sind in folgender Tabelle wiedergegeben:
| Ende Fachsemester | Muss [CP] | Soll [CP] |
|---|---|---|
| 3 | 30 | 90 |
| 4 | 60 | 120 |
| 5 | 90 | 150 |
| 6 | 120 | 180 |
| 7 | 150 | |
| 8 | 180 |
Die detaillierten Regelungen sind in der Fachprüfungsordnung niedergelegt.
Endnote
Die Endnote wird im Wesentlichen aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Einzelnoten der Module mit Prüfungsleistungen ermittelt. Dabei gehen die Theoretische Physik 4, die Spezialisierungsvorlesung aus dem sechsten Fachsemester, das Bachelor-Kolloquium sowie die Bachelor-Arbeit mit doppeltem Gewicht ein. Exemplarisch für die Vertiefungsrichtung KTA ergibt sich folgende Gewichtung:
| Modul | CP | Gewicht | CP (gewichtet) | % |
|---|---|---|---|---|
| Experimentalphysik 1 | 9 | 1 | 9 | 5,0 |
| Mathematik für Physiker 1 (Lineare Algebra 1) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Mathematik für Physiker 2 (Analysis 1) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Experimentalphysik 2 | 9 | 1 | 9 | 5,0 |
| Mathematik für Physiker 3 (Analysis 2) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Theoretische Physik 1 (Mechanik) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Experimentalphysik 3 | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Mathematik für Physiker 4 (Analysis 3) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Theoretische Physik 2 (Elektrodynamik) | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Chemie für Physiker | 6 | 1 | 6 | 3,3 |
| Experimentalphysik 4 | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Theoretische Physik 3 (Quantenmechanik 1) | 9 | 1 | 9 | 5,0 |
| Kern- , Teilchen- und Astrophysik 1 | 9 | 1 | 9 | 5,0 |
| Einführung in die Physik der Kondensierten Materie | 8 | 1 | 8 | 4,4 |
| Kern- , Teilchen- und Astrophysik 2 | 9 | 2 | 18 | 10,0 |
| Theoretische Physik 4 (Thermodynamik und Statistik) | 9 | 2 | 18 | 10,0 |
| Bachelor-Arbeit | 12 | 2 | 24 | 13,3 |
| Bachelor-Kolloquium | 3 | 2 | 6 | 3,3 |
| Summe | 147 | 22 | 180 | 100 |




