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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Sprach­nachweis für die Bewerbung in den Masterstudiengängen

Bei der Bewerbung in einem Masterstudiengang sind Sprachnachweise vorzulegen.

Deutschsprachige Masterstudiengänge

Für die Zulassung ausländischer Bewerber(innen) in einem der deutschsprachigen Masterstudiengänge

ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nach den TUM-weit festgelegten Standards erforderlich.

Englische Sprachkenntnisse müssen für die Bewerbung in diesen Studiengängen nicht nachgewiesen werden. Englischkenntnisse erweitern jedoch Ihre Möglichkeiten, da auch in deutschsprachigen Studiengängen englischsprachige Wahlfächer angeboten werden.

Englischsprachige Masterstudiengänge

Von Bewerber(inne)n, deren Ausbildungssprache nicht Englisch ist, sind bei den englischsprachigen Masterstudiengängen

gemäß §36 (1) S. 2 der FPSO adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse nach den TUM-weit festgelegten Standards
  2. Alternativ wird für eine Bewerbung in einem der Masterstudiengänge Physics (Applied and Engineering Physics), Biomedical Engineering and Medical Physics oder Quantum Science & Technology als Englischnachweis gewertet, wenn mindestens 10 CP im grundlegenden Bachlerstudium auf Englisch absolviert wurden. Diese können zum Beispiel über eine englischsprachige Bachelorarbeit erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis zum Bewerbungsschluss vorliegen muss.

Alternative 2 besteht im Masterstudiengang Matter to Life nicht.

Auflage, integrativ Deutschkenntnisse zu erwerben

Für die Zulassung in einem englischsprachigen Masterstudiengang ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Allerdings wird Studierenden, die bei der Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen in der Zulassung die Auflage ausgesprochen, dass bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens ein Modul erfolgreich abzulegen ist, in dem integrativ Deutschkenntnisse erworben werden.

Dies kann z. B. dadurch erfüllt werden, dass als allgemeinbildendes Fach ein Deutschkurs des Sprachenzentrums eingebracht wird.

Falls Sie schon über Deutsch­kenntnisse ab Niveau A1 verfügen, reichen Sie den Nachweis bitte gleich bei der Bewerbung ein (ggf. unter "Nachweis über außerschulische Aktivitäten").

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