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Mit 1.10.2022 ist die Fakultät für Physik in der TUM School of Natural Sciences mit der Webseite https://www.nat.tum.de/ aufgegangen. Unter Umstellung der bisherigen Webauftritte finden Sie weitere Informationen.

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Verlängerung der Abschlussarbeit

Können Sie den festgesetzten Abgabetermin für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit aus von Ihnen nicht zu verantwortenden Gründen nicht einhalten, so kann der Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewähren.

Verlängerung auf Grund von Krankheit

Waren Sie durch Krankheit daran gehindert, die Arbeit an der Bachelor- oder Masterarbeit fortzusetzen, so legen Sie ein entsprechendes Attest, aus dem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht, beim Dekanat vor. In der Regel genügt dafür ein einfaches Attest Ihres behandelnden Arztes. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert.

Verlängerung aus anderen Gründen

Die Prüfungsausschüsse der Physik sehen die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten sehr kritisch. Dabei können nur Gründe akzeptiert werden, die eindeutig außerhalb der Verantwortung der/s Studierenden liegen.

Der formlose Antrag ist stets von dem/der Themensteller(in) zu stellen und muss die Gründe und die konkret beantragte Verlängerungsdauer beinhalten. Er ist im Dekanat für Physik  rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsausschüsse bei der Genehmigung von Verlängerungsanträgen, nicht zuletzt im Sinne der Studierenden, sehr zurückhaltend agieren: Anträge die im Fall von Bachelorarbeiten über zwei Wochen oder im Fall von Masterarbeiten über vier Wochen hinausgehen, werden vom zuständigen Prüfungsausschuss einer besonders strengen Einzelfallprüfung unterzogen.

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